Finanzielle Unterstützung für Corona-Schutzausstattung für Schulen in Sehnde

Die niedersächsischen Schulträger erhalten für ihre Schulen 20 Millionen Euro zum Kauf von Schutzausstattung, die zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens dient. Davon profitiert auch Sehnde: Die Stadt Sehnde erhält als Schulträger davon 49 196 Euro. „Die Beträge errechnen sich nach den Schülerzahlen“, erklärt Dr. Silke Lesemann, die Sehnder SPD-Landtagsabgeordnete.

Schulen erhalten Corona-Sicherheitsausstattungen – Foto: JPH

Die bereits seit November 2020 laufenden Anschaffungen von FFP2- und Alltagsmasken, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung sind jetzt mit der durch das Niedersächsische Kultusministerium dazu veröffentlichten Richtlinie geregelt und können sicher abgerechnet werden. „Ich freue mich, dass die SPD-geführte Landesregierung die Schulträger unterstützt. So können sie die vor Ort erforderlichen Anschaffungen vornehmen“, so Lesemann.

Die Abgeordnete weist darauf hin, dass die Schulträger Anschaffungen abrechnen können, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Diese Abrechnungsmodalitäten standen zuvor bei Nutzern in der Kritik. Der jetzige Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2021.

Dr. Silke Lesemann freut sich über die zusätzliche Ausstattung – Foto: Büro Lesemann

Die Schulträger haben die Möglichkeit, Ersatz-Masken für Schüler und Schülerinnen, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, zu kaufen sowie FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte. Außerdem sind Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen förderfähig. Details dazu sind dem Förderkatalog des Kultusministeriums zu entnehmen ist. Auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder, oder Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln sind abrechenbar. In Einzelfällen sind sogar die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltern zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen förderfähig. Das gilt, wenn die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

„Mit dieser finanziellen Unterstützung zeigt die SPD-geführte Landesregierung, dass passgenaue Maßnahmen am besten vor Ort getroffen werden sollten. Eine bedarfsgerechte Ausstattung an unseren Schulen ist eine notwendige Voraussetzung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens im Präsenzunterricht. Mit welchen Mitteln das vor Ort am besten möglich ist, können Schulen und Schulträger am besten entscheiden“, so Lesemann.

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