Corona-Virus: Einschränkungen im Dienstbetrieb und Schutz der Feuerwehr in Sehnde

Der Sehnder Bürgermeister Olaf Kruse hat aufgrund der aktuellen Entwicklung eine interne Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Sehnde erlassen. Die Anweisung gilt seit dem 27. April 2020. Sie regelt die notwendigen Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Erkrankung mit dem Corona-Virus in der öffentlichen Verwaltung und den Einrichtungen der Stadt Sehnde zu verhindern. Zudem soll sie die Angestellten der Stadt Sehnde vor einer Ansteckung im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten schützen.

Der hauptamtliche Gerätewart der Stadtfeuerwehr, Maximilian Wirries, zeigt den Einsatzschutz – Foto: Stadt Sehnde

Diese Dienstanweisung hat. auch Auswirkungen über die internen Abläufe hinaus. So sind beispielweise Veranstaltungen und die Teilnahme an Veranstaltungen im dienstlichen Rahmen abzusagen. Notwendige Arbeitstreffen sind daraufhin zu prüfen, ob sie durch Telefon- oder Videokonferenzen sowie durch E-Mailverkehr ersetzt werden können. Dienstreisen in Risikogebiete sind untersagt und im Übrigen auf das Notwendigste zu reduzieren. In den Fachdiensten und Stäben ist unbürokratisch zu prüfen, ob Angehörige, sofern es die dienstlichen Abläufe nicht gefährdet und die Kapazitäten es zulassen, vorerst ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten können.

Darüber hinaus enthält die Dienstanweisung Regeln und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um Mitarbeiter, die regelmäßigen Publikumsverkehr haben, zu schützen. Dazu gehören besondere Hygienemaßnahmen und die Einhaltung eines Abstands zu den Besuchern.  Dazu wurden auch Masken beschafft, die individuell den ganzen Tag oder bei Besuchskontakten getragen werden kann. Die Masken werden abends zurückgegeben, gereinigt und desinfiziert und eine friusche Maske wird am nächsten Tag ausgegeben.

Auch für die Feuerwehr  der Stadt Sehnde ist ein solcher Schutz beschafft. Die Masken gibt es dort aber mit einer zusätzlichen Schutzbrille. Die wird sowohl ausgegeben wie auch auf den Fahrzeugsitzen bereitgelegt – steril verpackt. Auch sie werden nach Einsatzende zurückgegeben und wieder einsatzfähig gemacht, während gleichzeitig ein neues Paket auf die Sitze der Einsatzfahrzeuge kommt. So soll sichergestellt werden, dass sich die Feuerwehrkräfte bei ihren Einsätzen nicht infizieren können.

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