96-Streit geht weiter – Martin Kind bleibt Geschäftsführer

96-Streit geht weiter – Martin Kind bleibt Geschäftsführer
Der Kampf um die Profi-Abteilung geht weiter - Foto: JPH

Die Auseinandersetzung um die Geschäftsführung der Profi-Abteilung von Hannover 96 geht in die nächste Runde. Nachdem der e.V. versucht hat, den Namen des „abgesetzten Geschäftsführers Martin Kind“ aus dem Handelsregister streichen zu lassen – und zunächst damit scheiterte – hat das Landgericht Hannover nun auf Eilantrag von Martin Kind in einer Zwischenverfügung entschieden, dass er zunächst weiterhin der Geschäftsführer bleibt – unter Androhung eines Ordnungsgeldes.  Zudem hat das Amtsgericht einen Widerspruch gegen die Löschung des Namens aus dem Handelsregister bekommen.

Mitglieder vom e.V. angeschrieben

Zudem teilt die Profiabteilung heute mit, dass der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 am 31.07.2022 aus Anlass der vermeintlichen Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer bei der Hannover 96 Management GmbH ein zu missbilligendes Informationsschreiben an seine Mitglieder gerichtet hat.

Die Vorwürfe sind laut BILD: „Die Kapitalseite habe ‚mehrfach gegen den Hannover-96-Vertrag und die zugleich abgeschlossene Fördervereinbarung verstoßen'“. Zudem habe der e.V. „Kind Fake-Rechnungen und nicht geleistete Zahlungen vorgeworfen. Daraufhin kündigte Kind am Sonntag via HAZ an, ‚die richtigen Zahlen ins Netz stellen‘. Die blieb er allerdings bis jetzt schuldig.“

Hannover 96 Management GmbH hält dagegen

Martin Kind bleibt Geschäftsführer – Foto: JPH/Archiv

Der Pressemeldung der Hannover 96 Management GmbH zufolge hat der Vorstand des e.V. damit offenbar erkannt, dass er mit seinem gegen Martin Kind gerichteten Vorgehen unter anderem den Verein – und damit die Sparte Breitensport – in große Schwierigkeiten gebracht hat, was von den Mitgliedern des Vereins nicht unbemerkt geblieben ist. Das Informationsschreiben soll augenscheinlich dem Zweck dienen, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Personalie Kind und die damit eingehergehenden Gefahren zu rechtfertigen.

Dieses Vorgehen misslingt dem Vorstand gründlich, meint der Management GmbH, da die aufgestellten Behauptungen in vollem Umfang unzutreffend sind und daher zurückgewiesen werden. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass der Vorstand des Vereins im Zusammenhang mit der vermeintlichen Abberufung von Kind in nicht zu rechtfertigender Art und Weise nicht nur gegen die eindeutige Satzung der Management GmbH, sondern auch in eklatanter Weise gegen den mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeschlossenen „Hannover 96 Vertrag“ verstoßen hat.

Landgericht erlässt Zwischenverfügung

Das sieht auch das Landgericht Hannover offenbar nicht anders, heißt es in der Pressemeldung, denn es hat am Montag eine Zwischenverfügung im Rahmen des von Martin Kind betriebenen einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen, wonach es der Management GmbH bis zu dem auf den 16.08.2022, 11.30 Uhr, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro untersagt worden ist, beim Handelsregister Hannover Anmeldungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen. Zugleich gestattet das LG Hannover Martin Kind für diesen Zeitraum, die gewöhnlichen und dringenden Geschäfte der Management GmbH fortzuführen.

Kind geht persönlich gegen Behauptungen vor

Der Vereinsvorstand und der Geschäftsführer treffen sich vor Gericht – Foto: JPH

Zudem wird sich Martin Kind persönlich gegen die aufgestellten Vorwürfe zur Wehr setzen und sich damit juristisch befassen. Es heißt: „Eine weitere juristische Aufarbeitung der aufgestellten und zugleich Martin Kind diskreditierenden Behauptungen wird auf juristischer Ebene, und zwar mit allen damit verbundenen Konsequenzen erfolgen, um weitere Schäden und Gefahren von Hannover 96 abzuwenden.“

Mündliche Verhandlung

Damit ist Martin Kind weiterhin bis zum 16.08. der rechtmäßige Geschäftsführer, unabhängig von der Meinung des e.V., und kann die Geschäfte weiterführen – wenn auch eingeschränkt. Allerdings ist eine solche Zwischenverfügung kein Hinweis auf weitere Urteile und sollen nur die Handlungsfähigkeit der Management GmbH sicherstellen.

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