Region verordnet wegen Vogelgrippe Stallpflicht für Risikogebiete

Um die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der sogenannten Vogelgrippe zu minimieren, erlässt die Region Hannover ein Aufstallungsgebot in besonderen Risikogebieten. Nach der Verfügung der Region dürfen ab 21.11.2020 Geflügelhaltungen rund um das Steinhuder Meer – in Neustadt-Mardorf, Wunstorf-Steinhude sowie in Wunstorf-Großenheidorn – ihre Tiere nicht mehr im Freien halten, sondern nur noch im Stall oder unter einer sogenannten Schutzvorrichtung. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

Stallpflicht kann ausgeweitet werden

Erste Bereiche wegen der Vogelgrippe zur Stallhaltung verpflichtet – Foto: JPH/Archiv

Vom Aufstallungsgebot berührt sind 39 Betriebe und Geflügelhaltungen in den ausgewiesenen Gebieten. In die Stallpflicht mit einbezogen wurden Gebiete, die von durchziehenden Vögeln bevorzugt als Rastplätze genutzt werden. Hintergrund ist ein bestätigter Fall der Vogelgrippe bei einer im Landkreis Nienburg tot aufgefundenen Wildgans. Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Sollte es die Seuchenlage erfordern, kann die Stallpflicht auch ausgedehnt werden.

Geflügelhalter jetzt melden

„Die Gefahr, dass Wildvögel den H5-Erreger auch in die Region Hannover tragen können, nehmen wir ernst“, sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. „Um im Krisenfall ohne Zeitverzug handeln zu können, müssen wir alle Geflügelhalterinnen und -halter kennen. Wer sich bislang noch nicht bei uns gemeldet hat, muss das jetzt dringend nachholen.“ Die Meldung kann unter der Telefonnummer 0511/616-22 824 erfolgen.

Die Region Hannover ist als Veterinärbehörde zuständig für 20 Städte und Gemeinden im Regionsgebiet außerhalb der Landeshauptstadt. Die Allgemeinverfügung ist im Netz abrufbar.

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