Niedersachsen-Schnellkredite für Gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen verlängert

Niedersachsen ist eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen umgesetzt wird. Bislang wurden in der kurzen Zeit, seitdem die Beantragung möglich ist, 13 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von
4,45 Millionen Euro bewilligt. Um dem Bedarf gerecht zu werden und die aktuelle Situation einer weiter anhaltenden Corona-Pandemie zu berücksichtigen, wird die Förderung über das Jahresende bis zum 30.06.2021 ausgedehnt.

Unterstützungsprogramm wird verlängert – Logo: Ministerium f. Soziales

Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Sozialministerin, betont die Wichtigkeit der Förderung: „Es werden immer mehr Stimmen laut, die auf mögliche Folgen der Corona-Pandemie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Die Bedeutung des gemeinnützigen Sektors dürfte noch an Bedeutung gewinnen. Es ist wichtig, diese Arbeit dauerhaft abzusichern und deshalb ist die Verlängerung des Niedersächsischen Schnellkredits für gemeinnützige Organisationen nur folgerichtig.“

Dr. Ulf Meier, Vorstandsmitglied der NBank, erklärt: „Gemeinnützige Organisationen sind ein Stützpfeiler der Gesellschaft. Daher ist ihre finanzielle Unterstützung in Zeiten, in denen notwendige Einnahmen nicht mehr vorhanden sind oder wegbrechen, unbedingt erforderlich. Im Vergleich der Bundesländer nehmen die niedersächsischen Organisationen die Unterstützung besonders stark in Anspruch. Dies unterstreicht, wie wichtig die Förderung in unserem Bundesland ist.“

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