Böllerverbot in Niedersachsen – Sehnde verzichtet auf zusätzliche Sperrbereiche

Vor kurzem hatte das OVG Lüneburg die Verfügung des Landes Niedersachsen zum ersten Verbot von Feuerwerk zum Jahreswechsel als zu allgemein bezeichnet – und außer Kraft gesetzt. Nun hat das Land am 23.12.2020 nachgebessert und passt sich damit auch den Äußerungen des Bundesinnenministeriums an.

Land Niedersachsen bessert Böllerverbot nach – Foto: JPH

Nun heißt es in der Änderung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung  im Paragraphen 10 a dem Sinn nach: Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischen Gegenständen dürfen nicht nur nicht verkauft und abgegeben werden, sondern auch nicht mitgeführt oder abgebrannt werden. Die Regelung gilt auch im eigenen Garten und sie gilt durchgängig und ist nicht auf bestimmte Tage beschränkt. Ausnahmen sind lediglich für die Verwendung von Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr vorgesehen.

Damit ist zunächst die grundsätzliche Lage festgestellt für Niedersachsen. Danach dürften auch bereits erworbene Feuerwerkskörper nicht gezündet werden, denn auch in den eigenen Garten müssten sie „mitgeführt“ und dort „abgebrannt“ werden.

Die Region Hannover erarbeitet inzwischen einen Plan mit Bereichen, in denen grundsätzlich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten werden wird. Dazu gehören wie früher schon die Bereiche Innenstadt, das Maschsee Nordufer, der Lindener, der Berg Bertha-von-Suttner-Platz und die Lutherkirche. Eine ergänzende Liste will die Regionsverwaltung dann nach Weihnachten veröffentlichen. Damit kommt sie zudem dem Urteil des OVG nach, das die Untersagung für Niedersachsen als zu allgemein moniert hatte.

Sehnder Stadtverwaltung sieht keinen zusätzlichen Verbotsbedarf – Foto: Stadt Sehnde – Foto: JPH

Auch die Gemeinden und Städte der Region können Sperrbereiche festgelegen.  Die Stadt Sehnde beruft sich dabei auf die Verfügung des Landes mit dem Verkaufs-, dem Weitergabe- und Transportverbot und beabsichtigt nicht, eigene Bereiche zusätzlich zu definieren, so Bianca Frey, Fachdienstleiterin Ordnung und Recht der Stadt Sehnde. Sie merkt zudem an, dass weder in der Mittelstraße, auf dem Marktplatz noch in einem Ortsteil ein Kulminationspunkt vorhanden sein könnte. „Wir bauen auf die Einsicht der Bürger“, sagt sie und fügt hinzu: „Wenn sich daran etwas ändern sollte, werden wir es nach Weihnachten veröffentlichen.“ Allerdings, das ist eigentlich klar, regelt die Landesverordnung das Nicht-Feuerwerk zum Jahreswechsel deutlich und unmissverständlich – es sei denn, das OVG sieht das erneut anders.

Die Zusammenkunft von Menschen ist demzufolge auch klar festgelegt, so Frey. Doch man habe auch hier für Sehnde keine Schwerpunkte identifiziert, an denen eine weitergehende Regelung zu Zusammenkünften und Alkohol erforderlich sei. Die Menschen kennen die Vorgaben und die Stadt appelliert an die Bürger und Bürgerinnen, sich auch Silvester daran zu halten, im Interesse der Gesundheit aller. Nur mit Disziplin – ein heute ungern gehörtes Wort – kommt man durch die Pandemie

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