Neue Verdiensterhebung startet: 4600 Betriebe in Niedersachsen auskunftspflichtig

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, werden Anfang Februar 2021 rund 4600 Betriebe in Niedersachsen über ihre Berichtspflicht für die neue Verdiensterhebung informiert.
Die vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung und die freiwillige Verdiensterhebung werden künftig zu einer neuen Verdiensterhebung zusammengefasst. Diese neue Verdiensterhebung wird einmalig für den Berichtsmonat April 2021 und dann ab Januar 2022 monatlich erfolgen.

Neue Zusammenstellung
Der Flyer des LSN gibt Auskunft über die neue regelung – Grafik: LSN

Die neue Verdiensterhebung umfasst die Wirtschaftsbereiche Landwirtschaft, das produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich. Monatlich werden die Arbeitnehmermerkmale für sämtliche Beschäftigte der Betriebe erfragt. Neben den Verdienstangaben, den bezahlten Arbeitsstunden und dem Beschäftigungsbeginn gehören auch die sozioökonomischen Merkmale wie Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zum Erhebungsumfang.
Die Merkmale der neuen Verdiensterhebung entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Diese Daten liegen in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten in den Betrieben vor. Der große Vorteil der neuen Verdiensterhebung ist, dass die Daten 1:1 aus dem betrieblichen Lohnabrechnungswesen entnommen und dann über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core monatlich automatisiert an das LSN übermittelt werden können. Auch eine Datenübermittlung über das Online-Verfahren InternetDatenErhebung im Verbund (IDEV) ist möglich.

Bessere statistische Bewertung

Durch die neue Verdiensterhebung stehen jährlich Daten zum durchschnittlichen Verdienstniveau in Niedersachsen zur Verfügung, ebenso Informationen zur Anzahl der vom Mindestlohn betroffenen Personen und zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). Zudem bilden die Ergebnisse eine Datengrundlage für die Erfüllung diverser Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie zur Berechnung wichtiger Indikatoren. Hierzu zählen zum Beispiel die Berechnung des Arbeitnehmerentgelts der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie die des Arbeitskostenindex.
Weitere Informationen können Sie dem Informationsflyer entnehmen.

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