Corona-Planungen für den Herbst und Winter in Niedersachsen

Corona-Planungen für den Herbst und Winter in Niedersachsen
Planungen zur Corona-Verordnung für den Winter - Foto: JPH

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Dienstag, 20.09.2022, die Planungen der Landesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter vorgestellt.

Basisschutz

Der Corona-Fahrplan der Landesregierung sieht zunächst vor, dass die derzeit gültigen Basisschutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung – wie insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV – im Grundsatz aufrechterhalten bleiben. Im ÖPNV soll allerdings mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung eine medizinische Maske ausreichen. Dies ist die Tendenz in fast allen anderen Bundesländern, im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung schließt Niedersachsen sich an. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Bereichen muss auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Es besteht eine Testpflicht, die allerdings bei geimpften oder genesenen Mitarbeitern auf zweimal pro Woche reduziert werden kann. 

Diese Regelungen für den Basisschutz wurden bereits in einen Verordnungsentwurf überführt, der in Kürze mit dem Landtag sowie den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden soll. 
Die Experten aber sind sich weitgehend einig, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen und Monaten steigen werden. Gründe dafür sind die Verlagerung von Aktivitäten in die Innenräume und die Saisonalität des Virus. Gesundheitsministerin Daniela Behrens dazu: „Wie hoch diese Welle ausfallen wird, ist noch nicht absehbar. Niedersachsen wird jedoch mit dem heute vorgestellten Fahrplan auf alle Szenarien vorbereitet sein.“

Höhere Belastung des Gesundheitssystems – Stufe 1

Bei einer deutlichen Verschärfung der Lage, die sich in einer schwierigen Situation in den niedersächsischen Krankenhäusern ausdrücken würde, sind in Stufe 1 des Stufenplans schärfere Schutzmaßnahmen geplant.

Die Schwellenwerte sollen dabei bei einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohnern von mehr als 15 und einer gleichzeitigen Auslastung der Intensivkapazitäten mit COVID-Patienten von mehr als 10 Prozent liegen. Angesichts der weitgehenden Entkoppelung der 7-Tage-Inzidenz von der Belastung der Krankenhäuser aufgrund schwerer Krankheitsverläufe ist sie als Indikator zukünftig nicht mehr per se maßgeblich für Verschärfungen der Schutzmaßnahmen. Allerdings bleibt die 7-Tage-Inzidenz weiter von Bedeutung, um die Entwicklung des generellen Infektionsdrucks in der Bevölkerung zu messen. Bei einer sehr hohen Viruslast kann es zu größeren Personalausfällen und damit zu einer übermäßigen Belastung der Kritischen Infrastruktur kommen.

In Stufe 1 soll zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Diese Pflicht gilt auch in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich. Setzen Betriebe auf tagesaktuelle Tests als Zugangsbeschränkung, unabhängig vom Impfstatus, sind Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich. Eine Maskenpflicht gilt in Stufe 1 auch für die Beschäftigten an Schulen, um das Personal zu schützen und den Präsenzunterricht abzusichern.

Massive Belastung des Gesundheitssystems – Stufe 2

Bei einer sich abzeichnenden extremen Belastung der Krankenhäuser ist für die meisten zusätzlichen Maßnahmen der Stufe 2 nach dem IfSG ein Landtagsbeschluss zur „Feststellung einer konkreten Gefahr“ erforderlich. Die Landesregierung würde den Landtag in dieser Situation um die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens bitten.

Die Grenzwerte für Stufe 2 liegen höher als sie bisher im Pandemieverlauf in Niedersachsen erreicht wurden: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz mehr als 20, Intensivbettenauslastung mit COVID-Patienten höher als 15 Prozent. In der Stufe 2 soll die FFP2-Maske in Innenräumen verpflichtend eingeführt werden. Auch bei Veranstaltungen draußen gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Schüler ab Klasse 5 müssten dann wieder eine Maske im Unterricht tragen und sie hätten die Pflicht, sich pro Woche zwei Corona-Schnelltests zu unterziehen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie der Gastronomie und bei Veranstaltungen sind in diesem Szenario zudem verpflichtende Hygienekonzepte und Abstandsgebote vorgesehen.

Indikatoren und Personalausfall

Neben den dargestellten Grenzwerten im Krankenhausbereich bleibt die Inzidenz grundsätzlich weiter von Bedeutung, um die Entwicklung des generellen Infektionsdrucks in der Bevölkerung zu messen. Die Erfahrungen mit der Frühjahrswelle und der Sommerwelle belegen, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz jenseits der 2.000 eine Anpassung der Maßnahmen geprüft werden sollte. Mit Blick auf Personalausfälle muss dann eine wegen der hohen Viruslast drohende übermäßige Belastung der Kritischen Infrastruktur verhindert werden.

Der mögliche Personalausfall ist in allen Szenarien und insbesondere im Bereich der Krankenhäuser ein wichtiger Faktor. Die maximale angenommene Kapazität der Intensivstationen wird bei der Berechnung des Indikators „Intensivbetten“ vor diesem Hintergrund von 2.350 auf 2.285 Betten reduziert.

Ministerin Behrens: „Sehr wahrscheinlich werden in den kommenden Wochen und Monaten viele Niedersächsinnen und Niedersachsen an COVID erkranken und vorübergehend bei der Arbeit fehlen. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sollten sich dort, wo das möglich ist, mit klaren Vertretungsregeln und möglichst großzügigen Homeoffice-Regelungen darauf einstellen.“

COVID-Schutzimpfungen

Insgesamt weist Niederachsen in allen Bereichen überdurchschnittliche Impfquoten auf: Grundimmunisiert sind 77,8 Prozent der Bevölkerung, die 1. Auffrischungsimpfung haben 66,8 Prozent erhalten und 12,3 Prozent sind bereits ein viertes Mal geimpft. Derzeit sind 145 Impfteams in den Kommunen im Einsatz. Bei Bedarf kann diese Zahl kurzfristig weiter aufgestockt werden. Auch die Praxen der niedergelassenen Ärzte stehen für die Auffrischungsimpfungen bereit.

Darüber hinaus gibt es ausreichend Impfstoff. Der an die Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits in der kommenden Woche auch in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Bei den Niedersachsen über 60 sei die Quote für die vierte Impfung mit 34,7 Prozent bereits vergleichsweise gut. „Diese gilt es in den kommenden Wochen weiter zu verbessern. Nehmen Sie die zweite Auffrischungsimpfung bitte unbedingt in Anspruch und schützen Sie sich vor einem schweren Krankheitsverlauf!“ appelliert Behrens.

Weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie im Internet. Dort  finden Sie zudem Informationen rund um die COVID-Schutzimpfungen.

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