Kommandowechsel im Bandschutzabschnitt IV: Ernennung und Verabschiedung

Kommandowechsel im Bandschutzabschnitt IV: Ernennung und Verabschiedung
Regionspräsident Steffen Krach ernennt Tobias Jacob und Tim Herrmann (v.li.) für sechs Jahre ins Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte der Region – Foto: Pförtner/Region

Sie koordinieren und organisieren, wenn es ernst wird: Die Brandschutzabschnittsleiter der Regionsfeuerwehr. Fünf Brandschutzabschnitte gibt es – und jeder Brandschutzabschnittsleiter hat auch einen Stellvertreter. Die Regionsversammlung hat am Dienstag, 20. Dezember, einige Ernennungen und Entlassungen beschlossen.

Verabschiedet

Detlef Hilgert, bisheriger Leiter des Brandschutzabschnitts IV mit Uetze, Burgdorf, Sehnde und Lehrte, wird zum Ende des Jahres aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter ausscheiden. Ihm folgt sein bisheriger Stellvertreter Tobias Jacob nach. Sein neuer Stellvertreter ist ab Januar 2023 für sechs Jahre Tim Herrmann aus Sehnde. Hilgert (62) leitete nunmehr 20 Jahre lang den Brandschutzabschnitt IV. Als Führungskraft hat er in den vergangenen Jahren die Regionsfeuerwehrbereitschaften bei Großeinsätzen in Bad Salzdetfurth, in Meppen oder im Heidekreis geleitet und organisiert. 2021 hat er das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz in Gold erhalten.

Nachfolger

Tobias Jacob (46) wird das Amt des Brandschutzabschnittsleiters für den Abschnitt IV neu besetzen. Der Uetzer ist seit 20 Jahren aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und bekleidete in der Ortsfeuerwehr Hänigsen seit 2013 das Amt des Gemeindebrandmeisters. Tim Herrmann (49) ist Stellvertreter im Brandschutzabschnitt IV. Seit 15 Jahren ist er Oberlöschmeister der Ortsfeuerwehr Höver (Sehnde). Bereits mit acht Jahren trat er in die Jugendfeuerwehr ein und absolvierte seit seinem Dienstbeginn in der aktiven Feuerwehr zahlreiche Lehrgänge und Seminare.

Brandabschnitte

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz sieht vor, dass jeder Brandschutzabschnitt einen Leiter mit jeweils mindestens einem Stellvertreter hat. Die Abschnittsleiter und ihre Stellvertreter werden für die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte berufen. Über die Ernennung beschließt die Regionsversammlung nach Anhörung des Regionsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Stimmen der Gemeindebrandmeister und Ortsbrandmeister im jeweiligen Brandschutzabschnitt.

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