Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem EInkommen

Die Stadt Sehnde weist alle Eltern der Stadt auf die nachfolgende Information der Bundesregierung hin. Demzufolge hatten Kinder und Jugendliche aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und anderes mehr.

Kinderbonus wird im August ausgezahlt – Foto: JPH

Besonders betroffen sind hier Familien mit geringem finanziellem Spielraum. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag nun einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je minderjährigem Kind für Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Er ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hat. So sollen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden.

Bonus wird ab August ausgezahlt

Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Nähere Informationen finden sich auf im Internetauftritt der Arbeitsagentur. Gut zu wissen: Ab Anfang Juli 2021 kann der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auch an die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.

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