Geflügelpest: Ab Donnerstag: Aufstallungspflicht in den Orten Uetze und Eltze

Geflügelpest: Ab Donnerstag: Aufstallungspflicht in den Orten Uetze und Eltze

Nachdem es in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Müden im Landkreis Gifhorn ein Ausbruch der Geflügelpest gab, ordnet die Region die Aufstallungspflicht in den Ortsteilen Uetze und Eltze der Gemeinde Uetze an. Diese Gebiete der Region Hannover fallen in die Überwachungszone, die mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den von der Geflügelpest betroffenen Bestand in Müden festgelegt wird. 

Nach der Verfügung der Region dürfen die Geflügelhalter in diesen Bereichen ihre Tiere ab Donnerstag, 27. Januar, nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung halten. Dabei muss die Haltung nach oben durch eine dichte Abdeckung und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, aber nur, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen.

Betroffen von der Anordnung sind aktuell 88 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 2650 Tieren in den ausgewiesenen Gebieten. Alle Geflügelhalter in der Region Hannover sind dringend aufgefordert, sich bei dem Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0511/616-22 095 zu registrieren, sofern sie dies noch nicht gemacht haben.

In der festgelegten Überwachungszone dürfen darüber hinaus bestimmte Tiere und Erzeugnisse weder in noch aus einem vogelhaltenden Bestand gebracht werden. Dazu gehören unter anderem Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, Gülle und Mist sowie Futtermittel, die aus einem vogelhaltenden Betrieb stammen. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die mit bestimmten Wärmeverfahren behandelt worden und somit als sichere Waren gelten. Ausnahmegenehmigung für Einzelfälle können bei der Region Hannover beantragt werden. Weitere Informationen gibt die Region unter der Telefonnummer 0511/616-22 095 oder per E-Mail an fdvv@region-hannover.de.

Neben der Stallpflicht und Verbringungsbeschränkungen gelten in der Überwachungszone bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen. Danach müssen Geflügelställe gegen unbefugten Zutritt gesichert werden und dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Hände und Schuhzeug sind vor dem Betreten und nach dem Verlassen eines Geflügelstalls zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem müssen alle Geflügelhalter ihren Bestand täglich selbst überprüfen und Auffälligkeiten, wie zum Beispiel erhöhte Verlustrate oder reduzierte Legetätigkeit, der Region Hannover mitteilen. Das Aufstallungsgebot gilt nach Veröffentlichung bis auf Widerruf. Die Allgemeinverfügung ist im Netz abrufbar.

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