Ab sofort sind medizinische Masken in Bussen und Bahnen zu tragen

Durch die aktuelle Anpassung der niedersächsischen Corona-Verordnung ergeben sich Änderungen für die Beförderung im ÖPNV: Ab sofort sind Mund und Nase mit einer medizinischen Maske zu bedecken. Dazu zählen die sogenannten OP-Masken, FFP2- oder KN95/N95-Masken. Ein Mund-Nasenschutz aus Baumwolle, die Bedeckung mit einem Schal oder einem Halstuch ist nun nicht mehr ausreichend. Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind nicht verpflichtet eine medizinische Maske zu tragen, für sie genügt weiterhin eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske, Tuch). Grundsätzlich sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr von dieser Pflicht befreit.

Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen, an Stationen und Haltestellen

Im ÖPNV sind nun andere Masken zu tragen – Foto: JPH

Wie bisher gilt die Maskenpflicht sowohl in den Fahrzeugen des ÖPNV als auch in Stationen sowie an Haltestellen. Es besteht die Möglichkeit, OP-Masken an den Snack-Automaten in den Stationen sowie an einigen Stadtbahnhaltestellen der üstra zu erwerben. Fahrgäste sind aufgefordert, wie bereits zuvor auch, sich mit den entsprechenden Materialien zu versorgen.   Die Service- und Prüfpersonale von üstra und regiobus werden weiterhin auf die Einhaltung der verschärften Maskenpflicht achten und Personen mit nicht ausreichendem Schutz ansprechen. Über Ansagen sowie Infodisplays wird bereits über die veränderten Regelungen informiert. Plakate in Fahrzeugen und an Stationen werden zeitnah aktualisiert.

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