Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherung und anschließender Flucht vor der Polizei

Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherung und anschließender Flucht vor der Polizei
Trotz Flucht entkam der Biker der Polizei nicht - Foto: JPH

In der Ortschaft Ahlten ist einer Funkstreifenbesatzung am Sonnabend, 22.04.2023, gegen 15 Uhr auf der Hannoverschen Straße ein fahrendes Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimetern Hubraum ohne Kennzeichen aufgefallen. Als das Leichtkraftrad mit dem Fahrer kontrolliert werden sollte, floh dieser vor den Beamten. Nach kurzer Flucht durch die Straßen im Kleifeld und Mergelfeld konnte dem Mopedfahrer in einem Feldweg der weitere Weg mit dem Streifenwagen versperrt werden. Dabei stieß der Biker gegen den Wagen und kam zu Fall. Hierbei zog er sich keine Verletzungen zu, lediglich ein leichter Sachschaden am Polizeifahrzeug von etwa 500 Euro ist dabei entstanden.

Bei der sich daran anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, dass das Leichtkraftfahrzeug zudem keine Pflichtversicherung besaß und er außerdem eine geringe Menge Marihuana mitführte.

Dem 16-jährigen Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderlicher Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Verkehrsunfall mit dem Funkstreifenwagen wurde aus Neutralitätsgründen von einer Fremddienststelle aufgenommen. Hier erwartet den Beschuldigten zusätzlich eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.

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