Weihnachtsruhe in der Verkehrsüberwachung in Sehnde

Weihnachtsruhe in der Verkehrsüberwachung in Sehnde
Stadt will Nachsicht üben bei leichten Parkverstößen - Foto: JPH

In der Woche vor Heiligabend vom 19. bis 23.12.2022 wird die Stadtverwaltung Sehnde im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs keine belastenden Verwarnungen versenden und auf Verwarn- und Bußgelder verzichten.

Kein Freibrief

Einfach mit dem Auto in die Parkverbotszone stellen – das geht natürlich auch mit der Weihnachtsruhe nicht. Kontrollen wird es weiterhin geben, doch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden es vorwiegend bei mündlichen Ansprachen und Hinweisen belassen und anstatt der Verwarnung erhalten die Verkehrssünder ein Einstellungsschreiben mit dem Hinweis auf die Weihnachtsruhe.

Verkehrsverstöße, bei denen kein Erlass oder Aufschub gewährt werden kann, wie Parken im absoluten Haltverbot, Gehwegparken und Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, sind von der Weihnachtsruhe ausgenommen.

Vorschlag der Verwaltungsmitarbeiter gefolgt

Bürgermeister Olaf Kruse hat die Idee seiner Mitarbeiter aus dem Fachdienst Ordnung und Recht gern genehmigt: „Auch zur Weihnachtszeit gilt die Straßenverkehrsordnung und wir alle kennen die Regeln, die nicht dazu dienen einzelne Verkehrsteilnehmende zu ärgern, sondern ein geregeltes Miteinander und Sicherheit zu gewährleisten. Aber in der Zeit vor Weihnachten wollen wir gern ein Zeichen setzen und legen das erste Mal eine Weihnachtsruhe in der Sehnder Verkehrsüberwachung fest.“

Diese Weihnachtsruhe gilt ausschließlich für die Überwachung des Verkehrs durch die Stadtverwaltung Sehnde. Die Ahndung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und die Region Hannover sind davon ausgenommen.

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