Veranstaltungen zum Volkstrauertag in Sehnde

Anlässlich des Volkstrauertages 2021 findet für die Ortschaft Sehnde-Mitte am Sonntag, 14. November 2021, um 11 Uhr in der Friedhofskapelle Sehnde an der Lehrter Straße, eine Gedenkfeier statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Dabei wird auf die Einhaltung der 2-G-Regel hingewiesen. Einlass ist nur mit einem vollständigen Impfschutz oder einem Genesenennachweis möglich.

Zum Schluss erfolgt die Kranzniederlegung am Mahnmal – Foto: JPH

Die Abordnungen der Vereine und Verbände treffen sich mit ihren Vereinsfahnen um 10.45 Uhr vor der Friedhofskapelle. Die Kranzniederlegung am „Mahnmal“ auf dem Friedhof in Sehnde erfolgt im Anschluss an die Gedenkfeier.

Die Gedenkfeiern in den Ortsteilen sind wie folgt terminiert:

Bilm 10.30 Uhr
Bolzum 10 Uhr
Dolgen 11 Uhr
Evern 11.30 Uhr
Gretenberg 10.15 Uhr
Haimar 10.30 Uhr
Höver 10 Uhr
Ilten 11 Uhr Gottesdienst m. Kranzniederlegung
Klein Lobke 10 Uhr
Müllingen 10 Uhr
Rethmar 1o Uhr Gottesdienst m. Kranzniederlegung
Sehnde 10.30 Uhr Kranzniederlegung an der Kreuzkirche
11 Uhr Gottesdienst und Kranzniederlegung in der Friedhofskapelle
Wassel 11 Uhr Abmarsch Feuerwehrhaus m. Kranzniederlegung
Wehmingen 10.30 Uhr Gottesdienst m. Kranzniederlegung
Wirringen 9.30 Uhr Gottesdienst m. Kranzniederlegung

Die Bürger werden herzlich eingeladen, an den Kranzniederlegungen und an der Gedenkstunde mit Gottesdienst in der Friedhofskapelle teilzunehmen.

Für die Feiern gelten die folgenden Hygieneregeln

Die Stadt Sehnde, Fachdienst Schule, Sport und Kultur, hat zum Gesundheitsschutz für Besucher,  Mitarbeiter  und  Beteiligte  des  Volkstrauertags   am  14.11.2021  auf  dem Friedhof der Stadt Sehnde in Sehnde das vorliegende Hygienekonzept  erstellt. Die  sind zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus einzuhalten:

Allgemeine Maßnahmen, Information und Kontrolle:
  1. Die Gedenkfeier findet als 2-G- Veranstaltung statt. Die Teilnahme ist nur Personen mit einem doppelten Impfschutz gegen das SARS CoV 2- Virus und Genesenen gestattet. Entsprechende Nachweise sind am Eingang unaufgefordert vorzuzeigen..
  2. An der Veranstaltung dürfen maximal 70 Personen teilnehmen. Im Falle einer Überschreitung der 7-Tage-lnzidenz  erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl gemäß der Corona-VO in ihrer aktuellen Fassung.
  3. Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsspender  zur Handdesinfektion zur Verfügung.
  4. Am Eingangsbereich werden gut sichtbar Hinweise auf 2-G und zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln (Husten- und Niesetikette, Handhygiene und Abstandsregeln) angebracht und auf die Maßnahmen verwiesen (Aushänge)
  5. Beim Betreten der Friedhofskappelle bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist ein Mund – Nasenschutz (FFP 2-Maske oder OP- Maske) zu tragen. Das Gleiche gilt beim Verlassen der Friedhofskapelle.
  6. Vortragende können ohne Mund- Nasenschutz sprechen I spielen, sollten aber einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Registrierung, Einlass

Jede teilnehmende Person hat sich beim Betreten der Halle zu registrieren. Dies soll vorrangig elektronisch erfolgen. Der Veranstalter hält hierzu einen Registrierungscode der Luca -APP und der Corona-Warn-App bereit.

1. Alternativ sind Name, Vorname und Telefonnummer der teilnehmenden Person schriftlich zu Die Daten dienen ausschließlich der Kontaktverfolgung  im Infektionsfall durch das Gesundheitsamt der Region Hannover. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes  dürfen sie dorthin weitergegeben werden. Die erhobenen Daten werden spätestens 3 Wochen nach ihrer Erhebung gelöscht.

2. Der Veranstalter überwacht die Registrierung sowie die Einhaltung der Hygiene­maßnahmen beim Einlass und während der Veranstaltung.

3. Der Zugang und Abgang in und aus der Kapelle erfolgt über einen gemeinsamen Eingang. Beim Betreten als auch Verlassen der Friedhofskapelle ist Mindestabstand  von 1, 5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News