Sehnder Abgabenbescheide für Grundbesitzabgaben im Versand

Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass am Freitag, 11. Januar 2019, fast 10 000 Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben in der Stadt versandt werden. Sehr zufrieden sind Stadt und Stadtwerke auch in diesem Jahr mit dem guten Rücklauf der Wasserablesekarten. Lediglich von knapp acht Prozent der Verbraucher mussten die Verbräuche geschätzt werden, weil die Ablesekarten nicht zurückgesandt wurden. Alle Steuer- und Gebührensätze bleiben, wie im Vorjahr, auch 2019 unverändert.

Wenn demnächst die Kehrmaschine kommt, wird es für 400 Haushalte teurer – Foto: JPH

Für etwa 400 Grundeigentümer ändert sich jedoch die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr, weil die Stadt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung der aktuellen Rechtsprechung anpassen musste. Die geänderte Satzung ist seit dem 01.01.2019 in Kraft und in fast allen Fällen ist es gelungen, die Änderung bereits in den Bescheiden zu berücksichtigen. Betroffen sind überwiegend die Eigentümer von Grundstücken, die gar nicht oder nur mit einem kleinen Teil ihrer Grundstücksfront direkt an ihrer Erschließungsstraße liegen. Diese Grundstücke hatten in der Vergangenheit einen geringfügigen Vorteil und werden jetzt den „normalen“ Anliegergrundstücken gleichgestellt.

Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr nicht versandt, weil das wegen der Dauerwirkung der Bescheide, also bis zu einer Änderung, nicht nötig ist. Das gleiche gilt für Gewerbesteuerbescheide.

Fragen zu den Abgabenbescheiden beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Bereichs Steuern im Fachdienst „Kasse und Steuern“ zu den allgemeinen Sprechzeiten unter den in den Bescheiden angegebenen Kontaktdaten. Sofern Sie Ihre Abgaben noch nicht mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens einziehen lassen, weist die Stadt Sehnde ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Sie ersparen sich dadurch Zeit und Wege – und eine pünktliche Zahlung ist gewährleistet, wodurch keine zusätzlichen Gebühren anfallen können.. Einen Vordruck zur Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung hält die Stadt Sehnde unter dem Auswahlpunkt „Formulare“ im Internet bereit.

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