Osterfeuer im Garten – Ist das erlaubt?

Für viele ist das jährliche Osterfeuer zur Tradition geworden. Leider mussten dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie alle öffentlichen Osterfeuer abgesagt werden. Viele Gartenbesitzer planen nun jedoch, ein privates Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück zu entfachen. Dafür müssen aber wichtige Regeln eingehalten werden:

Alle öffentlichen Osterfeuer sind abgesagt – Foto: JPH/Archiv

Das Verbrennen jeglicher Abfälle sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist strengstens untersagt. Verstöße dagegen werden von der Stadt Sehnde als Ordnungswidrigkeit geahndet. Erlaubt und genehmigungsfrei hingegen ist der Betrieb von Feuerschalen und Feuerkörben. Dabei ist zu beachten, dass es sich dabei um handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe handeln muss, die einen Durchmesser von einem Meter und eine maximale Höhe von zirka 80 Zentimeter nicht überschreiten dürfen. Halten Sie bitte stets Material zum Löschen des Feuers bereit.

Empfehlenswert ist es, ausschließlich gut abgelagertes Holz und nicht mehr als drei bis vier Scheite, insgesamt weniger als fünf Kilogramm, zu verbrennen. So kommt es auch zu keiner Rauch- oder Geruchsbelästigung für Ihre Nachbarn kommt.

Vorerst muss der Pflanzenschnitt auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Allerdings werden bereits ab kommendem Mittwoch, 15.04.2020, der Wertstoffhof in Sehnde, die Grüngutannahmestellen in Bolzum und Ilten sowie weitere Wertstoffhöfe in der Region Hannover wieder öffnen (siehe SN Bericht). Bitte beachten Sie, dass auch an diesen Orten die bekannten Hygienevorschriften und der Mindestabstand sowie das Verbot von Menschenansammlungen gelten.

Die Stadt Sehnde bedauert sehr, die lang bewährte Tradition dieses Jahr nicht fortführen zu können und plant deswegen, das Osterfeuer auf einen späteren Termin in diesem Jahr zu verschieben. Dieser Termin wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

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