Hinweise zum Silvesterfeuerwerk in Sehnde – Nehmen Sie Rücksicht

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk in Sehnde – Nehmen Sie Rücksicht
In Sehnde gibt es zum Jahreswechsel fürs Feuerwerk keine gesonderten Sperrbereiche - Foto: JPH

Die Stadtverwaltung Sehnde bittet die Sehnder zum Jahreswechsel 2023/2024 ausschließlich Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen zu verwenden. Auch wenn Angebote von illegalen Feuerwerksimporten vielleicht aufgrund der günstigeren Preise zum Kauf locken – denken Sie an Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen. Achten Sie beim Kauf Ihres Silvesterfeuerwerks auf die aufgedruckten Zulassungszeichen. Wichtig zu wissen: der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz sogar mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Feuerwerkfreie Bereiche

Bitte nehmen Sie Rücksicht: der Fachdienst Ordnung und Recht weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.

Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“

Die Stadtverwaltung Sehnde legt dieses Jahr keine zusätzlichen Sperrbereiche fest, weißt aber darauf hin, dass jeder Nutzer von Feuerwerkskörpern für seine Handlungen verantwortlich ist.

Verkaufszeit

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk ist in diesem Jahr vom 28.12. bis 30.12.2023 zulässig. Das Zünden ist gesetzlich ab 31.12.2023, 00.00 Uhr bis zum 1.1.2024, 24.00 Uhr erlaubt.

Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer aufgedruckt haben – zum Beispiel „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen – und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen.

Einsatz der „Knaller“

Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  1. Nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten
  2. Raketen mit dem Führungsstab beispielweise in Flaschen stellen und gegen Umfallen sichern
  3. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen
  4. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen
  5. „Blindgänger“ nicht erneut zünden
  6. In Notfällen – Verletzungen und Brände – sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen
  7. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen
  8. Halten Sie rücksichtsvoll Abstände zu den örtlich besonderen Gebäuden ein
  9. Wer knallt, sollte die Reste seines abgebrannten Feuerwerks selbst ordentlich (im  Restmüll) entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Überreste selbst wegräumen – Foto: JPH
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