Grünpflege an Grundstücksgrenzen und Reinigung

Grünpflege an Grundstücksgrenzen und Reinigung
Durchgänge und Wege müssen frei sein - Foto: JPH

Gerade im Frühjahr wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark. Oft drängen dann Zweige in den Straßenraum und können Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Das gefährdet dann die Verkehrssicherheit und schränkt den Verkehrsraum oft stark ein. Zudem birgt es Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.

Alle Grundstückseigentümer haben daher Sorge zu tragen, überhängendes Grün rechtzeitig zurückzuschneiden und so zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen. Den Grundstückseigentümern obliegt diesbezüglich die Verkehrssicherungspflicht. Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen können. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sind laut Stadtverwaltung Sehnde folgende Hinweise zu beachten:

  • Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern sind rechtzeitig soweit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmende den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Wenn ein Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, ist das „Lichtraumprofil“ zu beachten. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Rad-/Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern.
  • Das „Sichtdreieck“ ist freizuhalten. Hecken, Sträucher und Bäume sind an Straßeneinmündungen und Kreuzungen soweit zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. So können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

Sollten Sie in einem Gebäude mit einer Hecke wohnen, tragen Sie viel zum Lebensraum heimischer Arten bei. Deshalb ist es während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden. Die Brut- und Setzzeit ist vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres nach Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz.

Pflege obliegt Grundstückseigentürmern

Jedoch ist ein Pflegeschnitt ab Anfang Juli möglich. Dabei ist zu prüfen, ob sich auch nach der Hauptbrutzeit noch Nester in der Hecke befinden. Bitte halten Sie auch die gesetzlichen Ruhezeiten bei der Benutzung von Geräten und Maschinen ein. Auch auf dem Gehweg entlang eines Privatgrundstückes wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die darauf ausrutschen können.

Der Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) ist nachzukommen, um Gefahren von Personen und Sachen auszuschließen.

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