Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister

Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
Der Datenweitergabe muss widersprochen werden, eine Sperre geschieht nicht automatisch, was viele Bürger nicht wissen - Foto: JPH/Archiv
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Mit dem Blick auf die anstehenden Wahlen und Unklarheiten über die Rechte in der Datenweitergabe gibt es noch einmal die Hinweise, wie die Bürger der Datenweitergabe widersprechen können.

Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergeben. Bürger haben nach dem Bundesmeldegesetz, dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und dem Soldatengesetz die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten durch die Einrichtung von Übermittlungssperren zu widersprechen.

Diese „Übermittlungssperren“ beziehen sich zum Beispiel auf die Weitergabe von Personendaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr oder auch die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene.

Weitere Informationen zu Umfang der Übermittlungssperren und auch zu deren Beantragung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sehnde unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen. Gerne Informieren wir Sie auch persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

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