Förderaufruf: Private Maßnahmen und Kleinstprojekte zur Dorfentwicklung „Lebensort ISA“

Die Stadt Lehrte befindet sich mit der Dorfregion „Lebensort ISA“, bestehend aus den Dörfern Immensen, Sievershausen und Arpke, seit 2022 im Förderprogramm Dorfentwicklung Niedersachsen.
Umgesetzte öffentliche Maßnahmen
Am Montag, 06.07.2026, ist die Einweihung der sanierten und aufgewerteten Straße „Vor dem Heeßel“ in Sievershausen erfolgt, die als geförderte öffentliche Maßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung realisiert wurde. Im Anschluss überzeugten sich Interessierte in einem geführten Dorfspaziergang durch Sievershausen von der Wirkung der Förderung im Ort. Dabei wurden einige private Dorfentwicklungsmaßnahmen besichtigt. Erste Station war die ehemalige Poststation. Hier wurde die ehemalige Sattelkammer mit Fördermitteln zum Wohnen umgewidmet, der baufällige Hühnerstall wurde saniert und dient nun als Abstellraum. Im alten Dorfkern von Sievershausen erfolgt aktuell der Umbau einer Scheune zu einer barrierefreien Wohnung. Zuvor war der Neubau einer traditionellen Ziegelmauer als prägende Grundstückseinfriedung gefördert worden. Auf einer anderen Hofstelle wurde das Förderprogramm genutzt, um das denkmalgeschützte Hauptgebäude sowie mehrere Nebengebäude zu sanieren.
Förderung privater Vorhaben
Im Rahmen der Dorfregion „Lebensort ISA“ besteht neben den öffentlichen Förderanträgen durch die Stadt Lehrte auch für private Vorhaben und Vereine die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. Um die Chance auf eine Förderung zu haben, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann direkt bei der zuständigen Förderstelle, dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim (ArL), bis zum 30.09. eines Jahres (Stichtag) eingereicht werden. Die Einreichung ist auch über die Stadt Lehrte im Fachdienst 4.1 Stadtplanung möglich, wobei hier eine verkürzte Frist bis spätestens zum 15.08.2026 gilt, damit die Stadt Lehrte den Antrag sichten und um eine Stellungnahme ergänzt anschließend fristgerecht an das ArL versenden kann.
Alternativ kann der Antrag auf Förderung bis zum 30.09.2026 direkt digital über das Portal zum Online-Antragsmanagement (OAMan ÄrL) bei dem ArL eingereicht werden. Das Online-Portal finden Sie, inklusive weiterführender Informationen zur Anmeldung, im Internet.
Die Formulare für den Antrag auf Förderung sind auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zu finden. Dem Antragsformular müssen Kostenangebote, Fotos und ein Lageplan beigefügt werden.
Fördermöglichkeiten
Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die bis 1945 errichtet wurden, landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzte Bausubstanz sowie die dazugehörigen Freiflächen. Auch für die Revitalisierung oder Umnutzung leerstehender Gebäude können Fördermittel beantragt werden. Die Förderung bezieht sich nur auf Vorhaben, die innerhalb der Dorfregion „Lebensort ISA“ (Immensen-Sievershausen-Arpke) liegen.
Der reguläre Fördersatz beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten für private Vorhaben. Da die Stadt Lehrte Teil der Region Aue-Wulbeck ist und diese sich im LEADER-Förderprogramm befindet, ergibt sich für private Vorhaben in der Dorfregion „Lebensort ISA“ eine Erhöhung des Fördersatzes um 5 Prozent. Dadurch beträgt der Fördersatz für natürliche Personen und Personengesellschaften derzeit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettokosten.
Für gemeinnützige Organisationen gelten höhere Fördersätze: Inklusive 10 Prozent LEADER-Förderung ergibt sich ein Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Nettokosten.
Nähere Informationen zu den Themen Dorfentwicklung, Dorfregion „Lebensort ISA“, Förderung und dem Dorfentwicklungsplan finden Sie auf der Homepage der Stadt Lehrte. Unter dem Artikel „Maßnahmen an privaten Anwesen“ sind nähere Informationen zur Förderung zu finden.
Kleinstprojekte in der Dorfregion
Es besteht die Möglichkeit, für kleine, schnell umsetzbare Projekte, sogenannte Kleinstprojekte innerhalb der Dorfregion „Lebensort ISA“, einen formlosen Antrag auf Förderung bei der Stadt Lehrte, Fachdienst 4.1 Stadtplanung, einzureichen. Die Fristen hierfür sind jeweils der 30.06. und der 1.12. eines Jahres. Die formlosen Anträge für Kleinstprojekte können auch digital per E-Mail an DorfregionLISA@lehrte.de übersendet werden.
Was ist ein Kleinstprojekt?
Unter den Namen „Kleinstprojekt“ fallen kleine Vorhaben (Anschaffungen/erforderliche Dienstleistung), die vorwiegend der Gemeinschaft dienen und nicht mehr als 12.500 Euro Gesamtinvestitionsaufwand haben. Für diese Projekte kann ein Zuschuss bis maximal 2.500 Euro – abhängig von den Nettogesamtkosten – gewährt werden. Die Stadt Lehrte unterstützt die Vorhaben finanziell zusätzlich mit 10 Prozent der Fördersumme, wodurch insgesamt bis zu 2.750 Euro – 2.500 Euro maximale Förderung plus 10 Prozent Stadt – möglich sind. Dafür reicht es aus, einen formlosen Antrag mit Beschreibung und Kostenschätzung bei der Stadt Lehrte bis zu einem der oben genannten Stichtage einzureichen. Die Anträge werden im Anschluss geprüft und der Lenkungsgruppe Dorfregion „Lebensort ISA“ zur Zustimmung vorgelegt. Nach positivem Beschluss in der Lenkungsgruppe wird der Antrag durch die Stadt Lehrte, samt der eingereichten Unterlagen, beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) gestellt.
Weitere Informationen zum Thema Kleinstprojekte finden Sie auf der Homepage der Stadt Lehrte.
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