Sportplatznutzung in Sehnde unter Auflagen wieder erlaubt

Durch die Änderung der Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die ab dem 06.05.2020 gültig ist, dürfen mit sofortiger Wirkung öffentliche und private Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport wieder genutzt werden.

Sportanlagen dürfen ab sofort wieder öffnen – Foto: JPH

Dabei hat jede Person ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung dieses Abstandes von 2 Metern betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

DOSB-Regeln liegen vor

Zwischenzeitlich haben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), sowie zahlreiche Fachverbände im Landessportbund ergänzende Hinweise zur Nutzung gegeben. Die Stadt Sehnde gibt daher unter Hinweis auf die fortbestehenden Einschränkungen nach der Verordnung und den sportfachlichen Hinweisen des DOSB und der Fachverbände die Nutzung ihrer Sportplätze für die Vereine mit sofortiger Wirkung wieder frei. Die Vereine sind aufgefordert, die Regularien ihren Mitgliedern gegenüber bekanntzugeben und auf deren Einhaltung zu achten.

Die Stadt weist ferner darauf hin, dass insbesondere für begleitende Personen die üblichen Kontaktbeschränkungen fortbestehen. Für Rückfragen in dieser Angelegenheit steht der Fachdienst Schule, Sport und Kultur der Stadt Sehnde gern zur Verfügung.

Die Regeln des DOSB für Sportausübung in der Version vom 28. April 2020

1. Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

2. Körperkontakte müssen unterbleiben
Einzel-Matches sind wieder zugelassen – Foto: JPH

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzich-tet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zwei-kampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

3. Mit Freiluftaktivitäten starten

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

4. Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Da-bei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

6. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zu-dem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Boule mit nötigem Abstand – Foto: JPH
7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Ver-eins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundes-regierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfs-fall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

8. Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

10. Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht wer-den.

 

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