Vom Winde verweht: Verkehrssicherungspflicht des gelben Sacks liegt beim Bürger

Stürmische Zeiten. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 100 Kilometern pro Stunde fegen orkanartige Böen übers Land und erfassen alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Dazu zählen auch die gelben Säcke, die in der Regel leicht sind und dem Wind entsprechend ihrer Größe reichlich Angriffsfläche bieten. In diesem Zusammenhang erinnert Remondis daran, dass die Verkehrssicherungspflicht für die herausgestellten „LVP-Säcke“ bei den Bürgern liegt.

 

Gelbe Säcke fliegen durch die Gegend – Foto: JPH

„Jeder, der einen gelben Sack zur Abholung an die Straße stellt, muss dafür sorgen, dass der Sack nicht auf der Straße landet und so den Verkehr gefährdet, was in den letzten Tagen häufiger geschehen ist und für Unmut sorgte“, sagt Dieter Opara, Remondis Niederlassungsleiter Hannover. Remondis entsorgt die gelben Säcke in den Umlandkommunen der Region Hannover seit Januar 2016 und hat zum Januar 2019 von den Dualen Systemen Deutschland für weitere drei Jahre den Auftrag erhalten, die LVP abzufahren.

Ärgerlich ist auch, dass die teils weit verstreuten Säcke den Abfuhrteams die Arbeit erschweren. Die Fahrzeiten verzögern sich, die Laufstrecken der Mitarbeiter erhöhen sich und der Arbeitsalltag verlängert sich. „Die Bürger können hier direkt Einfluss nehmen, wenn sie die Säcke vernünftig sichern, wozu sie verpflichtet sind.  Das würde uns unsere Arbeit erleichtern“,  sagt Opara und betont: „Außerdem würde damit verhindert, dass die Säcke zerstört werden und sich die Abfälle weitflächig verteilen.“

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