Region Hannover stellt neue Allgemeinverfügung zurück
Die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Maskenpflicht, die konkrete Straßenzüge für die Kommunen benennt, ist vorerst zurückgestellt worden.
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Bevor die Region Hannover mit einer etwaigen neuen Allgemeinverfügung tätig wird, wartet sie die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom Montag ab, um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es gilt weiterhin: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, Paragraph 2 Absatz 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.
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