Maskentragen in der Mittelstraße – Anordnung oder Hinweis?

Seit heute Vormittag hängen in der Mittelstraße Schilder an den Einfahrten, die darauf hinweisen, dass in der Mittelstraße ab sofort auch im Straßenbereich außerhalb der dortigen Geschäfte eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) gilt. Diese Schilder hat die Stadtverwaltung Sehnde heute anbringen lassen. Gleiche Schilder – allerdings der Uhrzeitangabe 7 – 20 Uhr – sind im Bereich der KGS befestigt worden.

Maskenpflicht durch Verwaltungsgericht eingeschränkt

Hinweisschild oder Anordnung? Diskussionen verlaufen sehr kontrovers – Foto: Privat

So sinnvoll der Schutz der Allgemeinheit durch MNB bei Kontakten ist, so stellt sich dabei doch Frage zum Zeitpunkt der Aufstellung in der Mittelstraße. Gerade erst hat das Verwaltungsgericht die grundsätzliche Anordnung zum Tragen einer MNB als zu allgemein bezeichnet – und für Teilbereiche wieder aufgehoben. Als zu unpräzise hatte das Gericht dabei die Formulierung kritisiert, die Maskenpflicht gelte auch „in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen“ (SN berichtete). Daraufhin hat die Region Hannover ihre Anweisung zu den Bereichen mit einer MNB angepasst und erarbeitet derzeit mit den Regionskommunen eine Aufstellung aller Straßen und Plätze, auf denen eine MNB zu tragen ist. Dabei ist das Ziel, die bisherige Vorgabe wiederherzustellen – nur präziser.

Danach gilt die Verpflichtung derzeit nur in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden – also etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover am 12.11.2020 bekannt gemacht hat, bezieht sich demzufolge auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

1,5 Meter Abstand als Grundlage

Zutritt zur Mittelstraße nur mit Maske – auch für Anlieger – Grafik: JPH

Am 14.11.2020 hatte die Regionsverwaltung zudem klargestellt, dass die Maskenpflicht überall dort gilt, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte besteht außerdem immer eine Maskenpflicht. Die Stadt Sehnde hat nun entschieden, dass die Mittelstraße, obwohl nicht „Fußgängerzone“ sondern „verkehrsberuhigte Geschäftsstraße“, unter diese Regelung fällt. Dabei bezieht sich die Stadtverwaltung auf die Bestimmung der niedersächsischen Corona-Verordnung, dass ab einem Inzidenzwert von über 50 überall dort eine Maske zu tragen ist, wo der Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Das trifft auch auf die Mittelstraße zu, so begründet die Stadtverwaltung den neuen Hinweis an den Eingängen zu diesem Bereich.

Kontrollen schon vor Schilderanbringung

„Bereits vor der Schilderanbringung hat die Polizei die Maskentragepflicht auf Grund der Abstände in der Mittelstraße überprüft und Ermahnungen ausgesprochen“, so der Sehnder Bürgermeister Olaf Kruse zu Sehnde-News. „Mit den Schildern wollen wir lediglich auf die Tragepflicht hinweisen – nicht sie anordnen. Denn das ist sie durch die niedersächsische Corona-Verordnung ohnehin.“ Umstritten ist aktuell auch die Frage nach dem Begriff Fußgängerzone. Aber die Region Hannover hat nach dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes die Erarbeitung eines Straßenregisters mit Maskenpflicht aufgenommen. Die Erstellung, die eigentlich am Montag bereits abgeschlossen sein sollte, ist wegen des Gesprächs am Montag zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten verschoben worden. Für dieses Register hat Sehnde die Mittelstraße bereits gemeldet.

„Viele Fußgänger halten dort den Abstand von 1,5 Meter zueinander nicht ein, deshalb der Hinweis seit Montag an der Straße. Da die Schilder nur ein Hinweis sind, ist dort auch keine anordnende Stelle aufgeführt. Wir wollten damit nur für Klarheit sorgen und Ordnungsgelder vermeiden“, betont Kruse, „mehr nicht.“ Zu den Kontrollen sind sowohl die Polizei als auch der Ordnungsdienst der Stadtverwaltung verpflichtet. Bis zu einer neuen Corona-Verordnung der Region Hannover in den nächsten Tagen wird die Kontroverse um den Mittelstraßenbereich aber sicher noch andauern – überraschende Wendungen nicht ausgeschlossen.

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