Präzisierung der Beherbungsverordnung zu Gütersloh und Warendorf

Die Niedersächsische Landesregierung hat auf Grund von Irritationen und Anfragen die gestern veröffentlichte Fassung der „Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf“ (NRW) am Donnerstag, 25.06.2020, noch einmal präzisiert.

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Verordnung wurde präzisiert – Foto: JPH

Die Fassung, die Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen. Dazu muss der Urlaub allerdings vor dem 11. Juni 2020 in Niedersachsen begonnen haben. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.

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