Niedersachsen plant Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) soll fortgeschrieben werden. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am Montag beschlossen. Das Landes-Raumordnungsprogramm steuert die räumliche Entwicklung des Landes und enthält unter anderem Festlegungen für zum Beispiel Naturschutz, Siedlungsflächen, Verkehrswege oder auch die Rohstoffgewinnung und die Windenergie. Die derzeit gültige Fassung des LROP ist aus dem Jahr 2017.

Landtag befasst sich mit dem LROP 2020 – Foto: JPH
Ausbau der „Erneuerbarungen“ ist wichtig

Als besonders dringlich gilt der Ausbau der erneuerbaren Energien. Gemäß Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wird die Steigerung der Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2030 angestrebt. Für die Anbindung im Niedersächsischen Küstenmeer werden dadurch zusätzliche Trassenräume für Kabelsysteme benötigt. Dafür müssen zeitnah raumordnerische Lösungen gefunden und festgelegt werden. Änderungen betreffen außerdem die Windenergienutzung an Land und im niedersächsischen Küstenmeer und den Ausbau der Photovoltaik.

Mobilität ist ein weiterer Schwerpunkt

Im Sektor „Mobilität, Verkehr und Logistik“ sieht die Landesregierung ebenfalls Bedarf für Änderungen. So sollen einerseits Festlegungen zu Güterverkehrszentren aktualisiert werden. Anderseits müssen verschiedene Vorranggebiete zur Sicherung von Schienenwegen und Straßen den aktuellen Festlegungen im jeweiligen Bundesbedarfsplan angepasst werden. Die Festlegungen zum Fahrradverkehr sollen ebenfalls aktualisiert werden.

Ende November startet der Beteiligungsprozess

Ende November wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu den Planungsabsichten eingeleitet. Die Planungsabsichten und Beteiligungsmöglichkeiten werden im Internet veröffentlicht. Bis zum 10. Januar 2020 wird Gelegenheit bestehen, sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Hierfür kann dann unter einem Link übers Internet die bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können auch an die E-Mailadresse LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichtet werden.

Anregungen und Hinweise erwüsncht und erhofft

„Ich hoffe, dass insbesondere von den betroffenen Kommunen Anregungen und planungsrelevante Informationen eingehen und dass auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen, sich frühzeitig über geplante Entwicklungen zu informieren“, so Niedersachsens Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast. Dies sei wichtig, um die Festlegungen im LROP bedarfsgerecht und nachhaltig weiter zu entwickeln. Auf diesen Planungen basieren später dann die der Region Hannover und der dazugehörenden Kommunen. Darunter auch die Nahverkehrsverbindungen, wie Höver – Ahlten, und das Windenergiefeld bei Dolgen.

Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen wird ein Entwurf zur Änderung des LROP ausgearbeitet. Zu diesen Unterlagen werden Behörden und Öffentlichkeit ebenfalls umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dies ist für Sommer 2020 vorgesehen. Ob eine weitere Überarbeitung des Entwurfs und eine nochmalige Beteiligung notwendig werden, hängt von den eingehenden Stellungnahmen ab. Weitere Verfahrensschritte bleiben abzuwarten. Bevor das Kabinett die LROP-Änderung endgültig beschließt, erhält auch der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News