Niedersachsen gründet Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag, 22.12.2020, die Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutzes (NLBK) mit Sitz in Celle und Standorten in Celle und Loy zum 01.01.2021 beschlossen.

Die Bildung des neuen Landesamtes setzt gerade während der aktuellen Pandemie ein Zeichen für einen starken Bevölkerungsschutz. Mit der Maßnahme werden die bislang in der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz wahrgenommenen Lehraufgaben mit den hoheitlichen Zuständigkeiten des Brand- und Katastrophenschutzes aus den Polizeidirektionen zusammengefasst. Zudem werden Personal und Kompetenzen gebündelt, um konzeptionelle Arbeit zu leisten, aber auch um für längere Krisen wie der Corona-Pandemie durchhaltefähige Strukturen zu schaffen.

Niedersachsen soll ein Landesamt für Brand – und Katastrophenschutz bekommen – Foto: JPH

Die Mitarbeiter wirken in dem beim Innenministerium angesiedelten Kompetenzzentrum Großschadenslagen sowie in zentralen Landeseinheiten im Katastrophenschutz mit. Auch der Krisenstab für überörtliche Lagen soll im Innenministerium angesiedelt werden. Durch regionale Zuständigkeiten und entsprechende Büros ist die Präsenz und Ansprechbarkeit in der Fläche weiterhin gewährleistet.

„In der Pandemiebekämpfung haben wir mit der landesweiten Vorhaltung und Versorgung mit Schutzausstattung, mit der Koordination von Unterstützungsleistungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst und jetzt mit der zentralen Leitung des organisatorischen Aufbaus und Betriebs der Impfzentren bewiesen, dass dieses Konzept die richtige Antwort auf neue Herausforderungen darstellt“,  so Innenminister Boris Pistorius. „Dabei ist mir noch eine Sache besonders wichtig: die bisherige Arbeit der NABK, aber auch der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz als Dezernate der Polizeidirektionen war sehr gut. Die Neuorganisation erschließt neue Möglichkeiten, die sieben einzelne Behörden so nicht realisieren können.“

Ausschlaggebend für die Neuorganisation sind Erfahrungen, die in den letzten Jahren bei der Bewältigung von unterschiedlichsten Krisensituationen gesammelt wurden. Nach der Flüchtlingsunterbringung 2015 und großen Schadenslagen wie dem Moorbrand 2018 in Meppen zeigt nun auch die Pandemiebewältigung, dass zunehmend komplexe und vielschichtige Einsatzsituationen ein übergeordnetes Krisenmanagement erfordern. Nur so kann die Lage stets schnell bewertet und die notwendige Unterstützung mit den dafür erforderlichen Ressourcen auch überörtlich koordiniert werden.

Darüber hinaus zielt die Reorganisation auf die Stärkung des Ehrenamtes als Basis des Brand- und Katastrophenschutzes. Mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz soll die Zusammenarbeit zur Optimierung der Aus- und Fortbildung, der konzeptionellen Stärkung des Einsatzgeschehens und der Vernetzung aller Akteure deutlich verbessert werden. Insbesondere eine enge Einbindung der Regierungsbrandmeister als Bindeglieder in die Freiwilligen Feuerwehren ist im Sinne eines wirksamen Brand- und Katastrophenschutzes fest verankert. Die von ihnen zu betreuenden Amtsbezirke bleiben unverändert.

Zu den Aufgaben des NLBK zählen neben den landesweiten Ausbildungsangeboten die Verwaltung des Katastrophenschutzzentrallagers, die Aufsicht über die Werkfeuerwehren, die Begleitung der Aufstellung der Fachdienste im Katastrophenschutz, die Wahrnehmung der Bundesauftragsverwaltung im Zivilschutz, weitere Aufgaben in den Bereichen Rettungsdienst und Verteidigungsangelegenheiten sowie der Technikeinsatz im Brand- und Katastrophenschutz. Diese Aufgaben werden von Experten des brandschutztechnischen Dienstes, des Katastrophenschutzes und von Technikern eng verbunden mit Verwaltungskräften in vier Abteilungen wahrgenommen:

  • Verwaltung,
  • Hoheitliche Angelegenheiten,
  • Akademie
  • Technik.

Trotz der Zusammenfassung von Aufgaben und Personal wird die Präsenz in der Fläche aufrechterhalten.  Neben den Dienststellen des Landesamtes in Celle und Loy werden weitere Regionalbüros in der Fläche eine dezentrale Erstansprechbarkeit der Behörde sicherstellen.

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