Kabinett beschließt Ausweitung unterstützender Angebote in der häuslichen Pflege

Kabinett beschließt Ausweitung unterstützender Angebote in der häuslichen Pflege

Pflegebedürftige Menschen benötigen neben Pflegeleistungen oftmals Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. In Niedersachsen wird das Angebot unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege nun für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und verbessert. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 21.12.2021, die Neufassung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beschlossen. Damit wurde ein weiteres wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni – erreicht.

Die Pflegekassen erstatten für Betreuung, Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag erbracht werden. Für Sozialministerin Daniela Behrens spielen diese Angebote eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung: „Im Alltag der häuslichen Pflege gibt es viel mehr zu tun als die reine Pflegeleistung selbst. Pflegebedürftige müssen betreut, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Wir weiten das Angebot an Unterstützungsleistungen für diese Menschen nun deutlich aus.“

Derzeit gibt es in Niedersachsen 762 anerkannte Angebotsträger mit hochgerechnet 25.000 eingesetzten Kräften. Dennoch stehen noch nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Ab 1. Februar 2022 können in Niedersachsen zusätzlich zu den bestehenden Diensten auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer anerkannt und gegen Entgelt im häuslichen Umfeld tätig werden. Zu rechnen ist mit einer Zahl von 2000 bis 5000 zusätzlichen Anbietern. Für die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer gelten besondere Anerkennungsvoraussetzungen, um dem niedrigschwelligen Charakter des Angebots gerecht zu werden und gleichzeitig die Qualität der Versorgung weiterhin zu sichern. Eine zusätzliche Unterstützung erfolgt durch die Absicherung des Ausfallrisikos beim Haftpflichtversicherungsschutz über einen Rahmenvertrag des Landes. Nach Inkrafttreten der Verordnung können Einzelpersonen ihre Anträge auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag an das Landessozialamt in Hildesheim richten. Das Landessozialamt wird alle notwendigen Informationen und Formulare zum Anerkennungsverfahren auf seiner Internetseite bereitstellen.

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