Genehmigungsverfahren erleichtern – Einwände nur noch bei persönlicher Betroffenheit

Niedersachsen bringt eine Initiative in den Bundesrat ein, damit künftig Genehmigungsverfahren, die insbesondere den Immissionsschutz betreffen, schneller über die Bühne gehen können. Das hat das Kabinett am Dienstag, 02.09.2020, beschlossen.

Verfahren flüssiger gestalten

Neue Gesetzesinitiative aus Niedersachsen – Foto: JPH

„Immer öfter gibt es bei genehmigungspflichtigen Investitionsprojekten Einwände, ohne dass überhaupt eine eigene örtliche oder persönliche Betroffenheit zu erkennen ist“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Vielmehr sollen massenhafte Einwände, die langwierig und mühselig abgearbeitet werden müssen, den Verfahrensablauf lahmlegen. Das bremst aber oftmals wichtige Projekte in weiten Bereichen der Energiewirtschaft, der industriellen Produktionstätigkeit und der Entsorgungswirtschaft aus.“

Verbandsklagen nicht im Blick?

Wenn es nach Niedersachsen geht, soll die Öffentlichkeitsbeteiligung in erster Linie effektiver ausgestaltet und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. „Das erleichtert Investitionsentscheidungen, insbesondere im Mittelstand, und entlastet die Genehmigungsbehörden“, so der Bauminister. Die legitimen Interessen der betroffenen Öffentlichkeit blieben damit gewahrt: „Im Interesse der Vorhabenträger sowie des Vollzugs an einem rechtssicheren Verfahren soll aber auch sichergestellt werden, dass nicht Jedermann willkürlich Einwendungen erheben kann, nur um ein Projekt zu verzögern oder zu torpedieren“, so Lies. Inwieweit davon Verbandsklagen betroffen sein werden, ist noch nicht bekannt.

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