Ein erster Ausblick auf die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung

Die Landesregierung arbeitet derzeit bekanntlich an einer Fortschreibung der Corona-Verordnung. Sie sollte noch Dienstagabend in die Abstimmung gehen, am Donnerstag im Sozialausschuss erörtert, am Freitag veröffentlicht werden und am kommenden Sonnabend, 11. Dezember 2021, in Kraft treten. Vorgesehen sind im Wesentlichen eine Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangener Woche Donnerstag sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der in Niedersachsen bereits seit dem 25. November 2021 geltenden 2-Gplus-Regelung.

Derzeit wird in Niedersachsen eine verschäfte Corona-Regelung erarbeitet – Foto: MAH

Änderungen, die die Landesregierung vorschlagen wird:

  • Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
  • Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein.
  • Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen. Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5000 Personen drinnen und 10 000 draußen stattfinden, allerdings ab 2500 Personen drinnen und 5000 Personen draußen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2500 Personen drinnen und 5000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 oder Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
  • Ein generelles Verbot soll in Warnstufe drei und in regionalen Hotspots auch für Messen gelten.
  • Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Warnstufe drei und in allen regionalen Hotspots schließen müssen.
  • Wie in der letzten MPK beschlossen, soll der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden. Dies soll nicht für Geschäfte der Grundversorgung und für Apotheken gelten.
  • Überall im Einzelhandel soll es jedoch ab Warnstufe 2 eine strenge Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben. Das würde dann auch im ÖPNV gelten.
  • Ab der Warnstufe drei und in regionalen Hotspots soll zukünftig auch draußen die Vorgabe 2-Gplus greifen.

Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2-GPlus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden.

  • Eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaber von Gastronomiebetrieben oder die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2-G statt 2-GPlus gelten. Bei körpernahen Dienstleistungen soll 2-G überall dort gelten, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und eine Kundin oder ein Kunde zusammenkommen. Anders allerdings bei der Prostitution: dort bleibt es in jedem Fall bei 2-GPlus.
  •  Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2-G.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Es tut mir leid, dass wir auch für bereits vollständig geimpfte Menschen in Niedersachsen Einschränkungen vorsehen müssen. Allerdings sind zu oft auch geimpfte Menschen von Infektionen betroffen. Durch die vorgesehenen Änderungen wird eine flexiblere Anwendung von 2-GPlus möglich, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen. Generell gilt in den nächsten Wochen die herzliche Bitte an alle Menschen im Land: Bitte reduzieren Sie ihre direkten Kontakte!“

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