Auf die Plätze, fertig, los: Sportanlagen im Freien werden wieder in Betrieb genommen

Im Rahmen der Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kehrt auch so etwas wie Sportalltag für viele Sportlerinnen und Sportler zurück. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien können ab Mittwoch, 6. Mai, für den kontaktlosen Sport öffnen. Die Umkleiden und Duschen sowie Vereinsheime und Gastronomie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.

Tennis-Einzel sind wieder erlaubt – Foto: JPH

Infektionszahlen müssen niedrig bleiben

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Sport ist nicht nur Freizeitbeschäftigung, sondern für viele von uns ein Lebensgefühl. Wenn wir in diesen schweren Zeiten wieder auf die vertrauten Sportanlagen gehen können, um Sport zu treiben, wird uns das helfen, den Mut nicht zu verlieren. Ich freue mich daher sehr darüber, dass der Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen im Freien wieder möglich sind. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Einhaltung der Hygienevorschriften. Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wird die Öffnung von Dauer sein. Auch wird es Voraussetzung dafür sein, wenn es darum geht, möglichst schnell auch die Hallen wieder zu öffnen, was mir als Sportminister sehr am Herzen liegt. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern, die sich so geduldig an die notwendigen Beschränkungen gehalten haben und hoffe sehr, dass wir jetzt alle mit umso mehr Freude ins Schwitzen kommen, wenn auch mit dem nötigen Abstand!“

LSB Niedersachen stellt Regeln auf

Der Präsident des Landessportbunds Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, sieht den ersten Schritt getan: „Der organisierte Sport in Niedersachsen ist bereit für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Freien auf der Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und der sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände für die jeweiligen Sportarten. Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportlerinnen und Sportler selbst sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden. Der LSB freut sich, dass die Landesregierung den Sport in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässt.“

Folgende Vorgaben müssen bei einer sportlichen Betätigung auf Freiluftsportanlagen an sofort beachtet werden:

  • einen ausreichend großen Personenabstand (2 Meter)
  • kontaktfreie Durchführung
  • konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen
  • Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause
  • Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
  • Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt
  • keine Zuschauer

Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (2 Meter). Hier geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen.

Kontakt- und Hallensport ist noch untersagt – Foto: JPH

Minister Pistorius zur Umsetzung der Öffnungskriterien: „Der Gesundheitsschutz steht nach wie vor an erster Stelle. Aber ich vertraue auf das verantwortungsvolle Handeln der Sportlerinnen und Sportler. Die Vereine haben sich viele Gedanken gemacht und sind gut vorbereitet, unter den neuen Bedingungen Sport zu ermöglichen.“

Ratgeber bei Fragen veröffentlicht

Auch für den Spitzensport gibt es in der Verordnung Neuerungen. Bereits seit Anfang April wurde der Sportbetrieb für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler erlaubt. Damals hat das Ministerium für Inneres und Sport klargestellt, dass die Sportausübung bestimmter Profi- und Spitzensportler als Berufsausübung anzusehen ist. Diese Regelung wurde jetzt explizit in die Verordnung aufgenommen und um die Nachwuchskader 1 und 2 ergänzt.

Um den Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen die Handhabung der Verordnung und die Wiederaufnahme des Sports so einfach wie möglich zu machen, haben das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landessportbund Niedersachsen eine umfangreiche Sammlung von häufig gestellten Fragen, sogenannten FAQs, bereitgestellt. die die häufigsten und dräverständlich beantworten. Diese FAQs werden permanent fortgeschrieben. Neben den FAQs gibt es unter folgenden Telefonnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung 0511/120 6000 und beim Landessportbund Niedersachsen 0511/12 68 210 eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

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