Kitas werden mit „eingeschränktem Betrieb“ weiter geöffnet

Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen können ab Montag, 22. Juni 2020, wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt.  So gibt es das Niedersächsische Kultusministerium bekannt.

Gemeinsam zum „eingeschränkten Betrieb“

Im Rathaus werden mögliche Lösungen erarbeitet, aber die Vorgaben fehlen noch – Foto: JPH

Dieser, nach wie vor eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Über diesen Grundsatz haben sich das Niedersächsische Kultusministerium, die Träger und die Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht und verständigt. Die Änderungen werden in der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zum 22. Juni festgeschrieben.

Im Grundsatz wäre damit im eingeschränkten Betrieb Betreuung im Umfang von vor der coronabedingten Einrichtungsschließung möglich. Die Kinder können in ihre regulären Kita-Gruppen zurückkehren und betreut werden. Auch freie Plätze können mit neuen Kindern belegt werden. Aber Beschränkungen im konkreten Angebot der jeweiligen Einrichtung sind möglich, da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Zur Unterstützung bleibt der Fachkraft-Kind-Schlüssel daher weiterhin vorübergehend ausgesetzt. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig.

Private Kitas, wie das Spatzennest, können „eingeschränkte Betreuung“ anbieten – Foto: SA/Archiv

Personal ist eine Grundbedingung

Flexibilität beim Personaleinsatz erhalten die Träger, sollten nicht ausreichend Fach- und Betreuungskräfte verfügbar sein: Einmalig je Gruppe kann vorübergehend anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden, sofern mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist. Möglicher Personalmangel kann so aufgefangen werden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne bewertet die Lösung so: „Ich bin sehr froh, dass wir zeitnah einen großen Schritt nach vorne machen können bei der Kinderbetreuung. Viele Eltern sind derzeit stark unter Druck, Familie und Arbeit zu organisieren. Mit dem ‚eingeschränkten Betrieb‘ können wir an dieser Stelle spürbar entlasten. Die Kinder können wieder regelmäßig mit ihren Kita-Freundinnen und -Freunden spielen und ihre Erzieherinnen und Erzieher sehen. Gerade die Vorschulkinder werden noch ausreichend Zeit bekommen, sich auf den wichtigen Wechsel zur Schule vorzubereiten und sich aus ihrer Kita zu verabschieden.“

Vorgaben und Regeln fehlen noch

Das sind zwar gute Perspektiven, die sich daraus ergeben, aber den Eltern muss auch klar sein, dass die Betreuung in den Sehnder Kitas nicht gleich das „Normalmaß“ erreichen kann. Zu berücksichtigen sind nämlich die personellen Möglichkeiten  der Stadtverwaltung. Sie hat Rücksicht zu nehmen auf Risikopersonen, die nicht gegen ihren Willen eingesetzt werden können. Außerdem liegen den Kommunen keine konkreten Informationen oder Entwürfe der geplanten Verordnung vor. Für die weitere Vorbereitung, Planung und konkrete Umsetzung dieser Regelung benötigt die Stadt Sehnde aber noch Details und klare Vorgaben.

Auch die städtische Kita Höver darf öffnen – Foto: JPH

Außer der Tatsache, dass zum 22. Juni 2020 alle Kinder wieder die Möglichkeit einer Betreuung erhalten und alle Einschränkungen von betreuungsberechtigten Gruppen wegfallen sollen, liegt auf kommunaler Ebene nichts weiteres vor. „Der sogenannte ‚eingeschränkte Betrieb‘ enthält, wie es der Begriff schon sagt, viele Einschränkungen. Die Gruppen innerhalb einer Einrichtung sind voneinander zu trennen, gruppenübergreifende Räumlichkeiten dürfen nicht gemeinsam genutzt werden, offene Gruppenkonzepte oder andere Durchmischungen der betreuten Gruppen sind nicht zulässig und der niedersächsische Corona Rahmen-Hygieneplan gilt weiterhin“, teilt die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite mit.

Stadtverwaltung sagt schnelle Info zu

Alle Beteiligten arbeiten an einer inhaltlichen Umsetzung, prüfen verschiedenste Szenarien – aber ohne Umsetzungshinweise aus dem Kultusministerium und von der Regionsverwaltung sind alle Lösungsansätze zur Zeit nur „Ideen“. „Wir bitten noch um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass wir für die städtischen Kindertagesstätten vorerst noch keine konkreten Informationen […] geben können“, so die Stadtverwaltung. “ Sobald wir mehr Klarheit haben und ein Konzept für die Umsetzung erarbeiten konnten, werden wir selbstverständlich umfassend informieren.“

Also ist die Aussage des Kultusministeriums “ Bis zum 22. Juni 2020 haben die örtlichen Träger nun Vorlauf, um notwendige Vorbereitungen des eingeschränkten Betriebs vorzunehmen“ derzeit noch viel zu optimistisch. Denn sie weckt zwar Erwartungen, gibt aber nicht den aktuellen Stand der Planungen wieder.

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