Land erweitert Testmöglichkeiten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

Als Beitrag zur Eindämmung von Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung wird die Landesregierung ab September – und zunächst bis zum Jahresende 2021 – für jedes Kind in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindergärten nicht mehr nur zwei, sondern drei Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung beschaffen. Die werden dann den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Testung von Kindern im Elementarbereich zur Verfügung gestellt. Kinder können damit während der Betreuungszeiten an jedem zweiten Tag anlasslos getestet werden. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung am Dienstag, 24.08.2021, getroffen, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

In den Kitas – wie hier in Höver – kann nun auch dreimal in der Woche getestet werden – Foto: JPH

Die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichern und ihren Betrieb möglichst ohne Einschränkungen aufrecht zu erhalten, sei ein prioritäres Ziel der Landesregierung, so der Kultusminister in der Pressekonferenz am Dienstag. Wenn nunmehr jeden zweiten Tag konsequent getestet werden kann, so erhöhe sich damit der Infektionsschutz für alle Kinder, ihre Familien und das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal. Mit der Aufstockung der Testfrequenz auch im Bereich der Kindertagesbetreuung knüpfe die Landesregierung an sehr positive Erfahrungen mit der Testpflicht im Schulbereich an. Sie strebt damit eine Übertragung auch auf den Bereich der Kindertagesbetreuung, jedoch ohne Testpflicht für kleine Kinder, an. Das Land wolle alles dafür tun, damit die Kindertagesbetreuung im Herbst und Winter weiterhin im Regelbetrieb stattfinden könne, erklärte Kultusminister Tonne.

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