Corona-Virus: Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch – neue Regeln

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover mit einer Inzidenzzahl von 55,2 erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht. Das betrifft alle Städte und Gemeinden in der Region Hannover.

Neue Regeln

Weitere Regeln wegen Corona – Foto: JPH

Danach ist an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung,

Weiterhin ausgenommen von der Verpflichtung sind Bereiche bestuhlter Außengastronomie, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot eingehalten wird.

Spezielle Sport- und Alkoholregeln

Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung.  Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

Verschärfung der Verkaufsregeln – Grafik: JPH

Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Das schließt alkoholische Mischgetränke ein. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

Das Gebiet der Region Hannover besteht dabei aus folgenden Städten und Gemeinden:

Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

Regionspräsident appelliert an Bürger

Regionspräsident Hauke Jagau ruft die Hannoveraner zu mehr Eigenverantwortung auf: „Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.“

Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft. Sie gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis zum 15.01.2021.

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