Advent unter Corona-Bedingungen

Verständliche und verlässliche Regeln für die Zeit bis zum Jahreswechsel – das ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs am Mittwoch, 25.11.2020.

Neue Regelungen für den Lockdown – Foto: JPH

„Wir befinden uns bei den täglichen Neuinfektionen nach wie vor auf einem hohen Plateau, die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen aber konnten wir gemeinsam abschwächen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die bisherigen Einschränkungen haben in Deutschland, so Berechnungen des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig, zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt. Weil : „Das ist gut, reicht aber leider nicht aus, um die Infektionskurve nach unten zu bringen. Deshalb ist es nicht nur nicht die Zeit für Lockerungen, sondern für noch mehr Zurückhaltung in den direkten Kontakten und für noch mehr Umsicht und Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere.“

Spezialregelung bei hohen Inzidenzwerten

Alle am 28. Oktober 2020 für den November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit und auch in Niedersachsen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen. Das gilt insbesondere für die Gastronomie und die Übernachtungsangebote, aber auch für Kultureinrichtungen, für Sportstätten und für körpernahe Dienstleistungen. Bund und Länder gehen davon aus, dass diese Beschränkungen noch bis Anfang Januar 2020 erforderlich sein werden. In Regionen mit Inzidenzen über 200 sind weitergehende Beschränkungen vorgesehen. Soweit niedersächsische Regionen betroffen sind, wird sich die Landesregierung mit den Kommunen abstimmen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, die Maskenpflicht wird jedoch ausgeweitet – auch auf den öffentlichen Raum vor Einzelhandelsgeschäften und auf deren Parkplätze. Es ist sicherzustellen, dass sich in kleineren Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält, bei einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter lautet die Vorgabe 20 Quadratmeter pro Kunde. All das gilt vom 1. Dezember 2020 an nicht nur in den Hotspots, sondern landesweit.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich, in diesem Jahr ihre Weihnachtseinkäufe möglichst klug über die Woche zu verteilen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Bitte planen Sie Ihre Einkäufe gut, kaufen Sie – wenn möglich – mehr auf einmal und gehen seltener los. Jüngere Menschen bitte ich, älteren Nachbarn oder Bekannten zu helfen und ihnen den einen oder anderen Gang abzunehmen. Gleichzeitig wäre es gut ihren jeweiligen örtlichen Einzelhandel zu unterstützen.“

Einschränkungen bei Treffen und Besuchen

Ministerpräsident Stephan Weil ruft alle Niedersachsen zur Besonnenheit auf – Foto: JPH/Archiv

Mit den zwischen den Länder und dem Bund vereinbarten Beschlüssen gehe Niedersachsen und ganz Deutschland, so der Ministerpräsident, in eine Vorweihnachtszeit, die sich sehr grundsätzlich vom Advent in anderen Jahren unterscheiden werde. Es falle ihm nicht leicht, noch stärker als bislang schon in das Privatleben der Menschen in Niedersachsen einzugreifen. Dennoch stehe auch er hinter dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, in den nächsten Wochen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen zu beschränken und auf maximal zwei Haushalte.

Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Einschränkung ausgenommen – das war dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. „Wenn möglichst viele sich im Dezember an diese Regel halten, wird es“, so Weil, „gut vertretbar sein, über Weihnachten bis zum 1. Januar 2020 die Kontaktbeschränkungen maßvoll zu lockern.“ Bis zu zehn Personen sollen dann zusammenkommen dürfen, die Begrenzung auf zwei Haushalte wird vorübergehend ausgesetzt. Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zu schließen für möglichst sichere Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte.

Weihnachtsferien ab 18. Dezember

Das Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 hat, so Weil, einen wichtigen Grund: „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden. Natürlich klappt das nur, wenn man sich in den dann schulfreien Tagen bis Weihnachten sehr zurückhält, was direkte Kontakte mit anderen anbelangt. “ Ansonsten  sollen die Schulen im Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb bleiben.

Ab Inzidenzwert 200 weitere Maßnahmen für die Schulen

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen sollen in den älteren Jahrgängen – aber außer den Abschlussklassen – weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch umgesetzt werden. Details zu den Planungen für Niedersachsen wird Kultusminister Grant Henrik Tonne am Donnerstag vorstellen.

 

 

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