Die aktuelle Lage am Energiemarkt: Stadtwerke Burgdorf erläutern Planungen

Die aktuelle Lage am Energiemarkt: Stadtwerke Burgdorf erläutern Planungen
Die Stadtwerke Burgdorf müssen Strom- und Gaspreise zum 1.1.2023 anheben - Logo: Stadtwerke Burgdorf

Seit längerer Zeit sind die Energiepreise schon Thema in allen Medien. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine beeinflusst seit Ende Februar zusätzlich die Beschaffung von Energie und ließ die Großhandelspreise sprunghaft auf historische Höchststände ansteigen. Dies betrifft neben dem Energieträger Erdgas und, aufgrund der teilweisen Abhängigkeit davon, auch die Stromproduktion.

Durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie waren die Stadtwerke Burgdorf in der Lage, den Preis für Erdgas im laufenden Jahr nicht zu erhöhen, es erfolgte lediglich die Weitergabe der gesetzlichen Umlagen zum 01.10.22 und die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent. Somit erfolgte die letztetatsächliche Preiserhöhung zum 01.01.2022. Die letzte Strompreiserhöhung erfolgte zum 01.01.2021, so dass sich der Preis zwei Jahre lang nicht erhöht hat. lm Laufe des Jahres 2022 zählten die Stadtwerke Burgdorf damit zu den günstigsten Anbietern für Strom und Gas in der Region Hannover.

Situation 2023

Strompreis steigt – Foto: JPH

Für das Jahr 2023 sehen die Umstände jedoch ganz anders aus. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle: Zum einen schlagen die deutlich erhöhten Beschaffungspreise für Strom und Gas durch — diese haben sich im Laufe des Krieges vervielfacht. Zum anderen steigen auch die Netzentgelte, die letztlich Bestandteil des Endpreises für die Kunden sind. Damit gelten in der Grundversorgung Gas folgende Preise inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer ab dem 01.01.2023 (kWh – Kilowattstunde):

Preisbremse für Strom

Derzeit sorgen sich viele Menschen, ob sie sich die Abschläge und Rechnungen für Energie noch werden leisten können. Und auch die Energieversorger sehen sich möglichen Forderungsausfällen ihrer Kunden ausgesetzt. Die Bundesregierung will mit zwei Instrumenten den explodierenden Energiekosten entgegensteuern und weiter zum notwendigen Energiesparen auffordern. Deshalb soll bereits ab dem 01.01.2023 eine Strompreisbremse gelten. Das bedeutet für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen, dass für 80 Prozent des Stromverbrauchs aus dem Vorjahr maximal 40 Cent pro kWh (brutto) berechnet werden, die jeweils gültigen Strompreise gelten dann nur für den Verbrauch oberhalb der genannten 80 Prozent.

Preisbremse für Gas

Energie wird zum Januar wieder teurer – Foto: JPH

Derselben Systematik folgt die Gaspreisbremse, deren Einführung ab dem 01.03.2023 vorgesehen ist. Auch hier gibt es ein Grundkontingent, dass sich auf 80 Prozent des Verbrauchs bezieht, der der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde liegt. Für das Grundkontingent liegt die Deckelung bei 12 Cent je kWh (brutto), der jeweils gültige Gaspreis gilt dann für den Verbrauch oberhalb des Grundkontingents.

Gemeinsam durch die Energiekrise

Alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Energieeinsparung sollten seitens der Kunden daher genau geprüft und umgesetzt werden. Jede kWh eingesparte Energie hilft auch für den Winter 23/24 — denn im kommenden Jahr müssen die Speicher wieder gefüllt werden.

Die Stadtwerke Burgdorf stehen ihren Kunden mit Rat und Tat zur Seite, gern beantworten wir lhre Fragen und finden gemeinsam Lösungen. Niemand soll Angst haben im Winter zu frieren oder im Dunkeln zu sitzen. Nur gemeinsam kommen wir durch diese Krise!

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