Biber sichern Rückzugsgebiete für Fische: Dämme nicht mutwillig beschädigen

Biber sichern Rückzugsgebiete für Fische: Dämme nicht mutwillig beschädigen
Ein zerstöter Biberdamm hat viele negative Auswirkungen - Foto: Holger Machulla

Hitze und Trockenheit setzen den Gewässern der Region Hannover und ihren tierischen Bewohnern immer stärker zu. Auch größere Bäche und Flüsse sind bereits trockengefallen: das Aus für viele Fische, Muscheln oder Krebse. Wo Biber ihre Burgen gebaut haben, sieht die Lage besser aus. Ihre Dämme stauen das Wasser und bieten so der aquatischen Tierwelt ein Rückzugsgebiet. Darüber hinaus stabilisieren die Bauten auch noch das Grundwasser in der angrenzenden Landschaft, so dass es weniger absinkt. „Leider erleben wir es immer wieder, dass Biberdämme zerstört werden, oft im Irrglauben, so wieder einen Bach zum Fließen zu bringen“, so Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover.

Biberdämme helfen vielfältig

Ein intakter Biberdamm schützt und hilft in vielen Bereichen – Foto: Holger Machulla

Papenfuß weiter: „Die Biber mit ihren Dammbauten haben eine wichtige Funktion für den Erhalt der Biodiversität in unserer Region. Da sie letztlich Wasser aus regenreichen Perioden zurückhalten, wirken sie gegen die Dürre und mildern so die Auswirkungen des Klimawandels.“ Zwar könnten sich einige Fischarten im Schlamm einwühlen und dort noch einige Zeit überdauern, aber die aktuelle extreme Trockenheit bedrohe zunehmend diese letzten Refugien: „Wenn das Wasser zurückkehrt, wird es noch lange dauern, bis sich alles wieder in einem normalen Gleichgewicht befindet.“ Von den Biberteichen profitieren entlang der Ufer auch Wiesen- und Waldtiere wie Eisvogel, Otter, Libellen und Rehe, die an diesen Stellen ausreichend Wasser zum Trinken finden.

Biber sind nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützt. Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auch auf die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten. Neben Biberburgen und -bauen umfasst das Verbot ausdrücklich auch die Beschädigung oder Zerstörung von Biberdämmen. Verstöße gegen diese Vorschriften können strafrechtlich relevant seien.

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