Ministerin Behrens im Innenausschuss zu Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten

Ministerin Behrens im Innenausschuss zu  Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten
Ministerin Daniela Behrens trägt zur Flüchtlingssituation vor - Logo: MI Nds

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages am Donnerstag , 21.09.2023, über die aktuelle Situation und die ausgesprochen dynamische Entwicklung bei der Erstaufnahme, der Unterbringung und der Verteilung von Geflüchteten auf die niedersächsischen Kommunen unterrichtet.

Zahlen steigen wieder

Die Zugangszahlen Asylsuchender in Niedersachsen haben sich seit Mitte Juli von 500 bis 600 Zugängen pro Woche auf derzeit über 1.300 mehr als verdoppelt und verharren seit Mitte August auf einem hohen Niveau. Hinzu kommt, dass die Messehallen in Hannover vom Ende der laufenden Woche bis Anfang Dezember nicht für die temporäre Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden können. Dies führt dazu, dass die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an die Grenze ihrer Kapazitäten stößt.

Die derzeit rund 9.500 verfügbaren Plätze in den regulären Standorten und den Notunterkünften der LAB NI sind belegt. An den regulären Standorten Bramsche, Braunschweig, Celle Hohe Wende, Fallingbostel, Friedland, Oldenburg und Osnabrück ist die LAB NI bereits in die Notbelegung gegangen. Neben der verdichteten Belegung in den Unterkunftszimmern werden auch bereits Hallen und Schulungsräume für die Unterbringung genutzt.

Neue Kapazitäten schaffen

Innenministerin Daniela Behrens benötigt Unterstützung von den Kommunen – Foto: JPH/Archiv

Innenministerin Behrens erklärt: „Mit der Notbelegung an den regulären Standorten und der Vollbelegung der Notunterkünfte konnten wir die Kapazitäten in der LAB NI in den vergangenen Tagen und Wochen bereits steigern. Man muss aber dazu sagen, dass all diese Maßnahmen dazu führen, dass die Qualität der Unterbringung und damit auch die Lebenssituation der Menschen, die zu uns kommen, leidet.“

Oberste Priorität habe für das Land daher die Schaffung von weiteren Erstaufnahmeplätzen. Angesichts der stark gestiegenen Zugangszahlen müsse aber auch die Verteilung auf die Kommunen kurzfristig erhöht werden. „Wir arbeiten unter Hochdruck daran, weitere Notunterkünfte zu finden und schnellstmöglich einzurichten. Bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften brauchen wir unbedingt die Unterstützung der Kommunen. Allerdings werden wir uns darüber hinaus auch darauf einstellen müssen, dass es an den Liegenschaften der LAB NI und andernorts zur Errichtung von winterfesten Zelten kommen wird. Letzteres wird in Form der Einrichtung sogenannter Abrufplätze auch an Orten geschehen, die wir eigentlich nicht oder nur, wenn die Situation dies unbedingt erfordert, für die Unterbringung nutzen möchten. Das ist nun leider der Fall“, so Behrens weiter.

Kommunen sollen helfen

Die Landesregierung steht in engem Kontakt mit den Kommunen. Innenministerin Behrens wird das Thema der Unterbringung und Verteilung von Geflüchteten am kommenden Montag, 25.09.2023, mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände beraten. Behrens: „Uns ist bewusst: Die Kommunen tragen bereits eine große Last und unser Anspruch ist normalerweise, ihnen einen möglichst großen Vorlauf für die Unterbringung vor Ort zu gewähren. In der derzeitigen Lage ist dies aber nur noch bedingt möglich. Wir können und werden diese Situation nur gemeinsam bewältigen. Sowohl das Land als auch die Kommunen werden in den kommenden Wochen Unterbringungsmöglichkeiten nutzen müssen, die Belastungen für die Menschen vor Ort mit sich bringen werden.“

EU gefordert

Angesichts der schwierigen Lage fordert Ministerin Behrens die EU zum Handeln auf: „All diese Menschen, die zu uns kommen, reisen in der Regel irregulär in die EU ein. Sie werden von skrupellosen Schleusern und Schleppern ausgebeutet, die wissen, dass sie in der aktuellen Situation leichtes Spiel haben. Wir brauchen an den EU-Außengrenzen faire, rechtsstaatliche Verfahren, in denen über einen Teil der Schutzgesuche entschieden wird, insbesondere über die Fälle, die nur geringe Chancen auf Anerkennung haben. Damit müssen aber auch zeitnahe Rückführungen in die Herkunftsländer – auch durch entsprechende Rückübernahmeabkommen – einhergehen. Es kann nicht sein, dass sich viele EU-Staaten noch immer ihrer Verantwortung für die humanitären Werte der Union entziehen. Länder und Kommunen können nicht länger warten!“

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