Allgemeinverfügung: Region Hannover schränkt Bewässerungen ab 6. Juli ein

Allgemeinverfügung: Region Hannover schränkt Bewässerungen ab 6. Juli ein

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Klettert das Thermometer über 24 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11 bis 18 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen (Tennis, Fußball, Golf) mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. Die Regelung tritt am 06. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern. Die gültigen wasserrechtlichen Erlaubnisse für Feldberegnungen werden insoweit eingeschränkt.

„Mit der Allgemeinverfügung wollen wir dazu beitragen, Wasser zu sparen und so der Verschärfung der Situation hinsichtlich der fortlaufenden Zehrung unseres Wasserdargebots im Zuge des festzustellenden Klimawandels entgegenwirken“, betonte Regionspräsident Steffen Krach: „Eine Einschränkung der Beregnung trägt hierzu bei. Wasser, das tagsüber ab der Temperaturmarke 24 Grad Celsius eingesetzt wird, verdunstet zum großen Teil ungenutzt.“

Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover, ergänzt: „Der Region Hannover ist bewusst, wie weitreichend die Auswirkungen dieser Allgemeinverfügung sind. Aus diesem Grund haben wir auch bereits im Vorfeld mit dem Landvolk und dem Regionssportbund Klärungsgespräche geführt und dabei wichtige Hinweise bekommen. Diesen Austausch werden wir fortsetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen.“

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden. Der komplette Text der Verfügung ist ab dem 05. Juli 2023 im Internet einsehbar.

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