EVS: Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 erfolgt

EVS: Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 erfolgt
Die EEG-Umlage wird ab 1.7. von der Rechnung abgezogen - Foto: JPH

Kundinnen und Kunden derr Stromversorger erhalten ab 1. Juli 2022 Entlastung bei den Kosten für elektrische Energie. Ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag vereinbart, entfällt die EEG-Umlage in Höhe von derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom nach einem jetzt gefassten gemeinsamen Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

Der Wegfall der Abgabe, die auch „Ökostromumlage“ genannt wird, ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, das als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine beschlossen wurde. Auch die hohe Inflationsrate und die steigenden Energiekosten auf dem Weltmarkt sollen mit dieser Maßnahme zumindest abgeschwächt werden.

Maßnahme der EVS

Die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) wird, wie andere Stromanbieter auch, die Abschaffung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kunden weitergeben, teilt die Geschäftsführerin der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), Natalie Heinrichs, mit. „Wir begrüßen diese politische Maßnahme sehr und werden den Wegfall der EEG-Umlage automatisch bei der Jahresabrechnung für 2022 berücksichtigen und mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnen“, so Heinrichs weiter. „Auch wenn wir leider nur bedingt Einfluss auf die aktuelle Entwicklung der Energiepreise haben, hoffen wir, dass der Beschluss der Bundesregierung unsere Stromkundinnen und Stromkunden finanziell entlastet.“

Durch die Abschaffung der EEG-Umlage könne beispielsweise eine vierköpfige Familie im Vergleich zu 2021 rund 300 Euro pro Jahr sparen.

Die EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 von der Bundesregierung eingeführt. Als sogenannte „Ökostromumlage“ finanzierte sie seitdem den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken in Deutschland. Endkunden zahlten die EEG-Umlage als Bestandteil des Energiepreises bisher automatisch mit ihrer Stromrechnung. Die Einnahmeausfälle aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage soll laut Bund künftig ein Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) auffangen, sodass die Förderung erneuerbarer Energien weiterhin finanziert werden kann.

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