Oberverwaltungsgericht erlaubt Demonstration der NPD – Polizei legt Beschwerde ein – DJV zeigt Unverständnis

Mit Beschluss zur von der NDP gegen das Demonstartiinsverbot des Verwatungsgerichts Hannover eingelegten Beschwerdegab das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss von heute der Partei Recht und erlaubte den Umzug. Die Polizeidirektion hatte die Versammlung der NPD zunächst unter erheblichen Beschränkungen bestätigt, dann aber gestern Abend unter Berufung auf § 8 Absatz 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) ein Totalverbot ausgesprochen. Dies wurde im Kern damit begründet, dass eine Verletzung der Pressefreiheit zu befürchten sei.

Demos in der Innenstadt von Hannover – Foto: JPH
OVG sieht Demonstration als vorrangig an

Das Verbot einer Versammlung als schwerster Eingriff in die Versammlungsfreiheit, so das Gericht, ist nach § 8 Absatz 2 NVersG nur zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Sie müssen dabei unmittelbar von der Versammlung ausgehen, und auch nur dann, wenn versammlungsrechtliche Beschränkungen nicht ausreichen. Die öffentliche Sicherheit umfasst auch den Bestand der Rechtsordnung einschließlich der Institutsgarantien der Grundrechte – also auch der Pressefreiheit. Die Begründung der Polizeidirektion aber trägt ein Totalverbot der geplanten Versammlung nach Auffassung der Kammer nicht. Die Kammer gehe durchaus davon aus, dass die Versammlung einschüchternde Tendenzen aufweise. Darin liege aber keine unmittelbare Gefährdung der Pressefreiheit. Solche einschüchternden Tendenzen könnten deshalb nicht das Verbot der Versammlung rechtfertigen – sie berührten zwar das Schutzgut der Pressefreiheit, aber nicht unmittelbar, sondern erst durch ihre Einordnung durch die Öffentlichkeit.

Polizei legt Beschwerde ein

Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag der NPD gegen das am Donnerstagabend, 21.11.2019, von der Polizeidirektion Hannover verfügte Verbot der von der Partei für den 23.11.2019 angezeigten Versammlung stattgegeben hat, legt die Behörde nun Beschwerde gegen den Beschluss bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein.

Deutscher Journalistenverband äußert Unverständnis

Der Gerichtsbeschluss zur NPD-Demo nicht nachvollziehbar, teilt auch der Journalistenverband DJV mit. „Die Nazis greifen in ihrem Demonstrationsaufruf drei Journalisten persönlich an, stellen sie an den Pranger. Dagegen unterzeichnen Hunderte Journalistinnen und Journalisten sowie zahlreiche Organisationen einen Appell, die Pressefreiheit zu schützen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Und das alles lässt die Verwaltungsrichter kalt? Es ist nicht zu verstehen.“ Umso wichtiger sei es, an der Gegendemonstration teilzunehmen, die am morgigen Sonnabend, 23.11.2019, um 13.30 Uhr am Stephansplatz in Hannovers Südstadt beginnt.

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