Kirchengemeinden wählen ihre Vorstände: Online-Wahl ab Anfang Februar möglich

Kirchengemeinden wählen ihre Vorstände: Online-Wahl ab Anfang Februar möglich
Die Neuwahlen für den Kirchenvorstand stehen wieder an - Logo: Kirchenkreis Burgdorf

Im Frühjahr wählen die Kirchengemeinden der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, also auch die Kirchengemeinden hier im Kirchenkreis Burgdorf, ihre Leitungsgremien, die Kirchenvorstände. Wahltag ist zwar der 10. März 2024. Von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 kann aber schon online gewählt werden. Briefwahl ist ebenfalls möglich.

„Ich bin sehr dankbar, dass auch bei dieser Wahl wieder so viele Freiwillige kandidieren und in unserer Kirche Verantwortung übernehmen möchten“, sagt Superintendentin Sabine Preuschoff. Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort zukünftig aus?“ seien in den nächsten Jahren zu treffen, so die Superintendentin. „Alle rund 44.000 Mitglieder im Kirchenkreis Burgdorf sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben und so Kirche mitzugestalten“, sagt Preuschoff. Die Kandidatinnen und Kandidaten für diese Wahl stehen fest. Am 1. Juni 2024 beginnt die Amtszeit der neu gewählten Kirchenvorstände.

Stimmabgabe nach neuem KVBG

Um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern, die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern, enthält das im Jahr 2022 aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) zahlreiche Neuregelungen.

So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, das zu Beginn der Amtszeit am 1. Juni das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Online-Wahlregelung

Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals flächendeckend neben der Briefwahl auch die Möglichkeit, online zu wählen, an. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl bekommen die Wahlberechtigten im Auftrag der Landeskirche unaufgefordert direkt zugesandt. Kirchengemeinden können zusätzlich zur Brief- und Onlinewahl eine Urnenwahl vornehmen.

Weitere Informationen zur Wahl von der Landeskirche Hannovers gibt es im Internet. Mehr zur Wahl im Kirchenkreis Burgdorf finden Sie auch im Internet.

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