Ausnahmegenehmigung für Hilfstransporte beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Ausnahmegenehmigung für Hilfstransporte beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot
LKW dürfen auch sonn- und feiertags fahren - Foto: JPH

Das niedersächsische Verkehrsministerium hat am Montag, 13.02.2023, aufgrund der aktuellen Notlage in Syrien und der Türkei eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt, um gewerbliche Hilfstransporte in die vom Erdbeben betroffenen Gebieten zu beschleunigen. Diese gilt bis einschließlich 30. April 2023. Eine ähnliche Regelung für Hilfstransporte für die Ukraine wurde vergangenes Jahr erlassen und Anfang Januar verlängert.

Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies begründet diese Regelung wie folgt: „Das schreckliche Erdbeben in Syrien und der Türkei hat ein unvorstellbares Maß an Leid und Zerstörung verursacht. Tausende Überlebende haben ihr Zuhause und ihre Sicherheit verloren und müssen jetzt bei Minusgraden und unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Straße ausharren. Dringend benötigte humanitäre Hilfsgüter müssen daher so schnell wie möglich in die betroffenen Gebiete gelangen. Der uneingeschränkte Transport von Nahrung, warmer Kleidung und Medikamenten muss eine Selbstverständlichkeit sein.“

Diese Ausnahmegenehmigung gilt natürlich nicht für andere Transporte.

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