Achtung Tollwut – Reisen mit Tieren: Einfuhrvorschriften beachten

Tollwut gilt in Deutschland als ausgerottet. Dennoch kann es auch hierzulande zu Infektionen kommen – vor allem durch eingereiste Tiere ist die Gefahr gegeben. Erst Anfang September hatte es eine tödliche Tollwut-Infektion bei einem aus dem Ausland eingereisten Hundewelpen in Bremen gegeben. „Das ist seit acht Jahren der erste Tollwutfall bei einem Hund in ganz Deutschland. Es ist wichtig, dass sich alle Reisenden, die ein Tier mit nach Deutschland bringen, unbedingt frühzeitig über die Einfuhrbedingungen informieren und sich daranhalten!“, appelliert Dr. Anna Mellin, Amtstierärztin bei der Region Hannover. „Allein in diesem Jahr mussten wir schon 42 Katzen und Hunde am Flughafen Langenhagen in Quarantäne setzen, weil sie nicht den Einfuhrbedingungen entsprachen.“

Einreisekriterien erfragen
Nur die Beachtung aller Einfuhrkriterien schützt vor langer Quarantäne – Foto: Region Hannover

Die Bedingungen sind unterschiedlich, je nachdem aus welchem Land man einreist. Bei der Rückreise aus der Türkei beispielsweise muss eine gültige Impfung gegen Tollwut, die Kontrolle des Impferfolges nach 30 Tagen im Blut und eine dreimonatige Wartezeit nachgewiesen werden. „Je mehr Menschen sich mit den Bestimmungen auskennen, desto geringer wird die Gefahr, dass die mitgebrachten Tiere an Tollwut erkranken und Menschen und Tiere in Gefahr bringen“, so Mellin.

Reisende, die mit ihrem Tier über den Flughafen Hannover-Langenhagen einreisen möchten, können sich zu Fragen der Einreise nach Deutschland telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover unter der Telefonnummer 0511/616-22 095 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail senden an GKS@region-hannover.de.

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