Polizei nimmt Autoposer unter die Lupe

Bei Schwerpunktkontrollen sind Einsatzkräfte des Zentralen Verkehrsdienstes am vergangenen Wochenende, 05.09.2020 bis 06.09.2020, verstärkt gegen Auto-Poser vorgegangen. Bei den Kontrollen in der Innenstadt von Hannover haben sie zahlreiche Verstöße festgestellt und geahndet. Bei insgesamt neun Fahrzeugen ist sogar die Betriebserlaubnis erloschen gewesen.

Hinweise aus der Bevölkerung

Poser angehalten – Foto: JPH

Aufgrund polizeilicher Erkenntnisse sowie Hinweisen aus der Bevölkerung zu hochmotorisierten Personenwagen, die zu laut und zu schnell unterwegs sind, haben die Einsatzkräfte in der Nacht zu Sonntag, 06.09.2020, Fahrzeuge an mehreren Stellen im Stadtgebiet kontrolliert. Im Fokus standen vor allem die Fernroder Straße und die Joachimstraße, da dort aufgrund der baulichen Gegebenheiten bei Poserverhalten eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

Kradfahrer waren die ersten Kontrollierten

Gegen 21.25 Uhr fiel den Beamten in der Theaterstraße/Ecke Thielenplatz ein Kradfahrer durch Poserverhalten auf. Bei der anschließenden Kontrolle wollte der Kradfahrer zunächst seinen Schutzhelm nicht abnehmen. Nach mehrfacher Aufforderung setzte der 25-Jährige diesen dann doch ab. Die kontrollierenden Beamten stellten dabei deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde abgelehnt. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und vorgenommen. Das Ergebnis lag zunächst nicht vor, so die Polizei.

Ohne Führerschein im fremden Auto

Kurz vor 22 Uhr stoppten die Beamten dann einen 31-jährigen Fahrer eines Mercedes-Benz CLS 500, der keine Papiere vorzeigen konnte. In der Folge gab er die Daten des Fahrzeughalters als seine eigenen an. Durch Lichtbilder aus der vorgenommenen elektronischen Abfrage konnte jedoch ausgeschlossen werden, dass er tatsächlich der Fahrzeughalter ist. Daraufhin gab er an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Da der 31-Jährige zudem falsche Personalien angab, erwartet ihn auch noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Wenige Minuten später zogen in der Bahnunterführung der Fernroder Straße vier Kräder aufgrund Poserverhaltens die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass ein 17-jähriger Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Desweiteren wurden an zwei Krafträdern unzulässige bauliche Veränderungen im Bereich der Spiegel festgestellt. Diverse Anzeigen wurden geschrieben und zudem erfolgten Gefährderansprachen hinsichtlich des Lautstärkepegels.

Angetrunken auf dem E-Scooter

Scooterfahrerinnen durften pusten – Foto: JPH

Um 23 Uhr stoppte die Polizei in der Bahnunterführung Lister Meile zwei offensichtlich angetrunkene E-Scooter-Fahrerinnen, als diese laut grölend Schlangenlinien fuhren. Atemalkoholtests ergaben bei den beiden 20-Jährigen Werte von 1,84 Promille und 0,41 Promille. In beiden Fällen wurde eine Blutentnahme angeordnet. Zudem wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt. Die Frauen erhielten Strafanzeigen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Zwei Golf hinterher ohne Betriebserlaubnis

Im Bereich der Nikolaistraße wurde eine Gruppe von mehreren baulich veränderten Fahrzeugen bemerkt, die vereinzelt durch Poserverhalten auffielen. Zwei Fahrzeuge, ein VW Golf R und ein VW Golf GTD, wurden anschließend angehalten und kontrolliert. Bei dem VW Golf R stellten die Beamten ein Ansaugsystem fest, für das keine Zulassung vorlag. Durch diese Änderung war die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erloschen. Die Umwelt war zudem durch das negative Geräuschverhalten wesentlich beeinträchtigt. Desweiteren ergab die Überprüfung, dass die Kennzeichen aufgrund einer fehlenden Haftpflichtversicherung zur Entstempelung ausgeschrieben waren.

Insgesamt wurden bei den Schwerpunktkontrollen 44 Fahrzeuge überprüft. 13 Gefährderansprachen hinsichtlich Poserverhalten vorgenommen. In jeweils acht Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt beziehungsweise ein Mängelbericht geschrieben. Bei neun Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis durch bauliche Veränderungen erloschen. Drei Fahrerinnen und Fahrer standen unter Alkoholeinfluss, zwei waren ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

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