Zoll Hannover bemerkt wieder hohe Geldbeträge bei Ausreisekontrollen

Bei Kontrollen am Flughafen Hannover stellten Zöllner des Hauptzollamts Hannover wiederholt unangemeldete Bargeldbeträge im fünfstelligen Bereich fest. Die Personen erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Zwei Fälle am Flughafen Hannover

Zoll stellte Geld bei der Ausreise sichern – Foto: HZA Hannover/Archiv

Am vergangenen Dienstag kontrollierten Beamte des Zolls die Passagiere eines Flugs nach Istanbul. Ein 39-Jähriger weckte hierbei das Interesse der Zöllner. Auf Befragen meldete die Person 8000 Euro an. Doch das sollte nicht alles sein, wie die genauere Überprüfung zeigte. In einer Umhängetasche stellten die Beamten statt der genannten Summe insgesamt 10 000 Euro fest. Weitere 1500 Euro wurden in der Hosentasche des Beteiligten aufgefunden. Der Mann hatte den Betrag im Vorfeld nicht schriftlich angezeigt.

„Bei der Ein- und Ausreise in oder aus der EU müssen mitgeführte Barmittel von 10 000 Euro oder mehr unaufgefordert beim Zoll schriftlich angemeldet werden“, so Nils Haustein, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover. Den in Hildesheim wohnhaften Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Einem ähnlichen Schicksal erlag ein 50-Jähriger, der wenige Tage zuvor durch Kräfte des Zolls bei der Ausreise kontrolliert wurde. Der in Bielefeld wohnhafte Mann war ebenfalls auf dem Weg nach Istanbul. Auch hier bewiesen die Zöllner einen guten Riecher. Im Koffer des Beteiligten stellten sie fast 15 000 Euro fest. Eine ordnungsgemäße Anmeldung konnte auch er nicht nachweisen. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt in beiden Fällen die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Braunschweig.

Zollinformationen zum Bargeldtransport

Jede Person, die mit Barmitteln – und zwar Bargeld und Wertpapiere – im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ein- oder aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert beim Zoll schriftlich anmelden. Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach, handeln sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Weitere Informationen erhält man im Internet.

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