Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Führerschein, Bedrohung mit einer Waffe in Burgdorf

Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Führerschein, Bedrohung mit einer Waffe in Burgdorf
Mehrere Streifen waren im Einsatz - Foto: JPH

Zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit der Bedrohung mit einer Waffe ist es am Sonnabend, 05.11.2022, auf der B 3 gekommen, so die Polizei.

Nach einer vorangegangenen Gefährdung des Straßenverkehrs soll der Fahrer des verursachenden Fahrzeugs laut Polizei aus dem fahrenden Wagen heraus den gefährdeten Fahrer mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. Durch die daraufhin alarmierte Polizei ist bei der Nachsuche der Beschuldigte aufgefunden worden. Der hatte seinen Wagen an einem Waldstück an der L 383 abgestellt und sich zu Fuß entfernt. Weitere Ermittlungen der Beamten ergaben, dass er weder eine waffenrechtliche Erlaubnisse für die geführte Schreckschusswaffe noch eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte.

Nach jetzigem Ermittlungsstand der Polizei begannen die Auseinandersetzung und Aneinanderreihung der Taten auf der B 3 im Bereich Ehlershausen. Hier fuhr das Opfer mit seinem Wagen nach eigenen Angaben mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Hannover. Durch den Täter wurde mit höherer Geschwindigkeit zu dem Fahrzeug aufgeschlossen, wobei er offenbar überholen wollte, nach Angaben des Opfers gegenüber der Polizei drängelte, die Lichthupe betätigte und bis auf geschätzt einen Meter auffuhr.

Nachdem das Opfer auf den rechten Fahrstreifen gewechselt war, kam es aus dem nunmehr überholenden Täterfahrzeug durch dessen Fahrer durch das Vorzeigen einer Schusswaffe zu einer Bedrohung. Das Opfer alarmierte die Polizei über Notruf und konnte die Fahrstecke des vorausfahrenden Täterfahrzeugs weiterhin beobachten, bis dieser, zwischenzeitlich auf die L 383 nach Oldhorst gewechselt war. Dort hielt er an einem Waldstück an und ging zu Fuß mit Hund und einer weiblichen Begleitung in den Wald.

Die zwischenzeitlich eingetroffenen Beamten aus verschiedenen Dienststellen konnten den unbewaffneten Mann, dessen Begleitung sowie das Opfer auffinden. Der Angehaltene machte keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Im Wagen des Beschuldigten wurde eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der 38- Jährige nicht mehr im Besitz eines gültigen Führerscheins war, diese war ihm laut Polizei bereits vor Jahren dauerhaft entzogen worden.

Eine Beeinflussung des Mannes durch Alkohol oder Drogen wurde nicht festgestellt.

Zudem ermittelten die Beamten, dass der Beschuldigte die Schreckschusswaffe ohne erforderlichen kleinen Waffenschein führte. Er wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Polizeiinspektion Burgdorf transportiert und muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung sowie einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten. Die Waffe wurde sichergestellt.

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