Positive Bilanz der Bundespolizei zum Mitführverbot von Waffen im Hauptbahnhof

Positive Bilanz der Bundespolizei zum Mitführverbot von Waffen im Hauptbahnhof

Am Himmelfahrtstag, Donnerstag, 18.05.2023, hatte die Bundespolizeidirektion in Hannover eine zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für den Hauptbahnhof Hannover erlassen. Das temporäre Verbot galt von 12 bis 04 Uhr des Folgetages.

Der Hauptbahnhof Hannover ist der größte Personenbahnhof der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover und zählt mit seinen täglich etwa 250.000 Reisenden als einer der meistfrequentierten Fernbahnhöfe der Deutschen Bahn. Er ist zudem wichtigster Knoten im örtlichen Nahverkehr sowie der S-Bahn Hannover und zentraler Anlaufpunkt in der Innenstadt von Hannover.

Sicherheit geht vor

Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messer, charakterisieren signifikant die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Im Rahmen der Allgemeinkriminalität hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Hannover hinsichtlich mitgeführter und eingesetzter Messer sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände maßgebliche Feststellungen machen können. Der Hauptbahnhof zählt im Bereich der Gewaltstraftaten mit zu den am höchstbelasteten Bahnhöfen bundesweit.

Allgemeinverfügung gibt Handlungsfreiheit

Mit diesem Hintergrund wurde diese Allgemeinverfügung erlassen. Die Einhaltung wurde im oben genannten Zeitraum von insgesamt rund 70 Bundespolizisten kontrolliert.

Insgesamt gab es in dem Zeitraum 142 Identitätsfeststellungen, 22 Platzverweise zur Gefahrenabwehr und 13 Einleitungen von Ermittlungsverfahren. Bei den Überprüfungen der Personen ergaben sich insgesamt 14 Fahndungstreffer – mehrheitlich Aufenthaltsermittlungen durch die Staatsanwaltschaften -, davon drei Festnahmen.

Offenbar entfaltete die Allgemeinverfügung eine präventive Wirkung. Lediglich zwei Verstöße gegen die Allgemeinverfügung wurden festgestellt. Ein 14-Jähriger und ein 17-Jähriger führten unabhängig voneinander jeweils ein verbotenes Einhandmesser mit. Die Jugendlichen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Erziehungsberechtigten übergeben.

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