Ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller durch Ahlten

Zu einer Verkehrskontrolle iast es am Sonnabend, 22.05.-2021, in Ahlten in der Birkenstraße gekommen.

Auf dem Rückweg wurde der Roller geschoben – Foto: JPH

Im Rahmen ihrer Streife fiel den Polizeibeamten ein Kleinkraftradfahrer in Ahlten auf, weil der einen namenlosen Feldweg zwischen Birkenstraße und am Rehwinkel befuhr. Dort war jedoch das Befahren durch das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ untersagt. Bei einer Kontrolle des 57-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass er gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des verbotswidrigen Befahrens des Feldweges wurden eingeleitet. Das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen wurde dem 57-Jährigen untersagt. Sein Kleinkraftrad der Marke Piaggio musste der Beschuldigte dann nach Hause schieben. Das war auf dem gesperrten Weg allerdings erlaubt.

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